Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Apherese brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Apherese als extrakorporales Hämotherapieverfahren

Die therapeutische Apherese ist eine Methode, mit der extrakorporal (also außerhalb des Körpers) pathogene (krankmachende) Bestandteile aus dem Blut oder Blutplasma des Patienten entfernt werden. Umgangssprachlich wird sie auch als Blutwäsche oder Blutreinigungsverfahren bezeichnet. Sind die pathogenen Substanzen entfernt, wird das „gereinigte“ Blut wieder zurückgeführt. Die LDL-Apherese spielt eine besondere Rolle bei der Behandlung der koronaren Herzerkrankung, wenn diese durch eine Hypercholesterinämie verursacht wird und diätetisch oder medikamentös nicht beherrschbar ist: Durch die Reinigung von drei Litern Blut (Plasma) wird der Cholesteringehalt (LDL) im Blut auf Werte gesenkt, die eine weitere Gefäßverkalkung verhindern sollen.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Apherese als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Haben sie die allgemeine Genehmigung zur Abrechnung erhalten, müssen sie immer, wenn sie einen Patienten mit Apherese behandeln möchten, eine Genehmigung der KVH einholen (sowohl bei der ersten als auch zu jeder weiteren Behandlung) und gleichzeitig der Krankenkasse des Patienten bestimmte Daten übermitteln, zum Beispiel mit dem Muster-Meldebogen. Details sind in den FAQ Apherese erklärt. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 04.03.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Anna Wandrei

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-6094
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.3(at)kvhessen(.)de

Tanja Köhn

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-6312
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.3(at)kvhessen(.)de

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