Genehmigungspflicht und Qualitätssicherung
Bestimmte ärztliche Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) setzen Qualifikationen und Genehmigungen voraus. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten stellen einen Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, damit diese die Abrechnung genehmigen kann.