Facharzt: Weiterbildung
Zum 1. Juli 2020 wurden die Fördergelder für die Weiterbildung im ambulanten Bereich erhöht. Statt 4.800 Euro bei einer Vollzeittätigkeit erhält die weiterbildende Praxis jetzt 5.000 Euro monatlich. Die übrigen Inhalte der Richtlinie bleiben erhalten. Sie müssen nichts tun, um den höheren Förderbetrag zu erhalten. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) schickt allen derzeit weiterbildenden Praxen einen entsprechenden Bescheid zu.
Als Ansprechpartner für Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), Weiterbildungsermächtigte (Praxen, Kliniken) und Studierende laufen bei der KVH die Strippen zusammen: Sie bringt alle am Thema Weiterbildung Beteiligten an einen Tisch.
Weiterbildungsstellen & Praxen finden: Um Weiterbilder und angehende ÄiW zusammenzubringen, bietet die KVH eine Facharzt-Weiterbildungs-Jobbörse und die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin eine Allgemeinmedizin-Weiterbildungs-Jobbörse. Die Praxisbörse ist nützlich für die spätere Niederlassung: Dort können Interessierte eine Praxis finden oder an Nachfolger abgeben.
Um ihren Mitgliedern Anreize zu schaffen, Interessierte auszubilden, unterstützt die KVH sie mit einem Zuschuss: Sie fördert die ambulante Weiterbildung in ausgewählten Fachgebieten finanziell. Die Förderbeträge werden hälftig von der KVH und dem GKV-Spitzenverband getragen und dem Praxisinhaber überwiesen, der den AiW beschäftigt.
Wer kann gefördert werden?
Praxisinhaber,
- die im Bereich der KVH niedergelassen sind und einen AiW beschäftgen
- das Gehalt des AiW auf das Niveau einer stationären Weiterbildungsstelle anheben (Grundlage: Tarifvertrag für Ärzte der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände, Entgeltgruppe I der Stufen 1 bis 5). Die Einstufung der ÄiW erfolgt nach Paragraph 19 Absatz 1 des TV-Ärzte/VKA und richtet sich nach den Berufsjahren in der Weiterbildung nach der Approbation.
- in bestimmten Fachgebieten weiterbilden
Aktuell gefördert: Allgemeine Chirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Rheumatologie, Orthopädie, Psychatrie, Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Neurologie sowie Urologie. Die förderfähigen Gebiete werden zum 1. Oktober eines Jahres festgelegt.
Was muss ich tun, um gefördert zu werden?
Praxisinhaber müssen einen Antrag stellen. Bitte beantragen Sie die Förderung mindestens vier Wochen vor Beginn der Beschäftigung. Eine Förderung ist nur zu Beginn eines Monats möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) fördert die Weiterbildung zum Facharzt, indem sie Praxisinhabern (Mitgliedern der KVH) für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung (AiW) mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Beispiele für die Förderung:
Bis zum 30. Juni 2020
- ganztägige Beschäftigung AiW (40 Wochenstunden): Zuschuss 4.800 Euro
- halbtägige Beschäftigung AiW (20 Wochenstunden): Zuschuss 2.400 Euro
- 75-prozentige Beschäftigung AiW (30 Wochenstunden): Zuschuss 3.600 Euro
Ab dem 1. Juli 2020
- ganztägige Beschäftigung AiW (40 Wochenstunden): Zuschuss 5.000 Euro
- halbtägige Beschäftigung AiW (20 Wochenstunden): Zuschuss 2.500 Euro
- 75-prozentige Beschäftigung AiW (30 Wochenstunden): Zuschuss 3.750 Euro
Die genauen Konditionen regelt die Richtlinie zur Förderung weiterer fachärztlicher Weiterbildungen.
Was Sie beachten müssen, um gefördert werden zu können, erklärt das Merkblatt zu Förderung der fachärztlichen Weiterbildung.
AiW weiterbilden: Befugnis beantragen
Prinzipiell dürfen Kliniken und Praxen Ärzte weiterbilden. Fachärzte in Hessen beantragen zunächst ihre Befugnis zur Weiterbildung bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH). Für diese Unterlagen benötigen sie auch eine Bescheinigung der KVH, die beispielsweise ihren Vertragsarztsitz bestätigt. Diese Bescheinigung können Mitglieder der KVH bei Ihrem BeratungsCenter anfordern.
Gemäß der Richtlinie über die Befugnis zur Weiterbildung müssen sie mindestens drei Jahre in der Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, Physikalischen und Rehabilitativen Medizin, Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie oder Transfusionsmedizin tätig sein, um weiterbilden zu dürfen (sogenannte Stehzeit, siehe § 5 Absatz 2 der Weiterbildungsordnung). In allen weiteren Fachgebieten beträgt die Stehzeit grundsätzlich vier Jahre.
Unabhängig von der dreijährigen Stehzeit dürfen niedergelassene Ärzte grundsätzlich erst nach zwei Jahren ambulanter Tätigkeit weiterbilden.
Das Antragsformular, die Richtlinie zur Befugnis zur Weiterbildung und die Weiterbildungsordnung und die Zeugnisanlage Abschnitt B finden Sie auf der Website der LÄKH. Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um weiterbilden zu dürfen, sind im Antrag zusammengefasst.
AiW anstellen: Genehmigung einholen
Wenn ein Arzt in Hessen von der LÄKH zur Weiterbildung befugt ist und einen Arzt in Weiterbildung anstellen möchte, muss er sich die Anstellung des AiW nur noch von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) genehmigen lassen.
Den Antrag auf Genehmigung (hier ohne Förderung) müssen Sie stellen, bevor der AiW (auch: Quereinsteiger) seine Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt. Ihr Antrag kann erst genehmigt werden, wenn die folgenden Unterlagen vollständig mit dem Antrag eingegangen und geprüft sind.
- Kopie der Approbationsurkunde des Arztes in Weiterbildung
- Weiterbildungsbefugnis des beschäftigenden Arztes
- Kopie des Arbeits- / Anstellungsvertrags
Wenn Sie einen bereits tätigen Facharzt als Arzt in Weiterbildung beschäftigen möchten, müssen Sie Ihrem Antrag zusätzlich die Facharzturkunde beilegen. Der Arbeitsvertrag muss dann genau regeln, wann der Arzt als Facharzt und wann als AiW arbeitet. Während der Tätigkeit als Facharzt rechnet er mit der eigenen LANR ab, während der Tätigkeit als AiW mit der LANR des Weiterbilders. Eine finanzielle Förderung einer zweiten fachärztlichen Weiterbildung ist bis auf den Quereinstieg Allgemeinmedizin leider nicht möglich.
Die FAQ AiW bieten Antworten auf alle Fragen rund um Aufgaben und Pflichten eines AiW.
Wer die ärztliche Ausbildung abgeschlossen und die Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat, kann sich weiterbilden lassen: Durch die Weiterbildung können Ärzte sich qualifizieren, um in einem bestimmten Gebiet als Facharzt (Facharztbezeichnung) zu arbeiten. Die Weiterbildung kann sich in einen stationären und einen ambulanten Abschnitt unterteilen. Die ambulante Weiterbildung kann in einer Einzelpraxis, einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) absolviert werden. Gegen Ende der Weiterbildung melden sich ÄiW bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) zur Facharztprüfung an, die sie nach Abschluss der kompletten Weiterbildungszeit ablegen.
Es gibt 33 fachärztliche Gebiete, in denen sich Ärzte weiterbilden lassen können. Ein Gebiet ist ein definierter Teil einer medizinischen Fachrichtung und bestimmt auch die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit (was darf der Facharzt, was nicht?). Die Weiterbildungsdauer unterscheidet sich von Gebiet zu Gebiet: Während für Biochemie 48 Monaten vorgesehen sind, sind es in der Neurochirurgie 71 Monate. Auch die Aufteilung in ambulante und stationäre Weiterbildungsabschnitte ist von Facharzt zu Facharzt unterschiedlich.
Die genauen Inhalte sind in der Weiterbildungsordnung (WBO) für Ärzte in Hessen geregelt (Fachgruppe und Gebiet beachten). Die Zeugnisanlage zur WBO bietet Orientierung.
ÄiW müssen die für die Fachrichtung (Fachgruppe und -gebiet) vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und -zeiten ableisten und die erforderlichen Kompetenzen in einer Prüfung nachweisen. Dabei werden ärztliche Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten abgefragt. Darauf aufbauend können sie sich auf Schwerpunkte spezialisieren oder eine zusätzliche Weiterbildung in einem weiteren Fachgebiet absolvieren.
Um sicher zu gehen, welche bereits abgeleisteten Zeiten für die Weiterbildung zum Facharzt anerkannt werden, kann der AiW bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) einen Vorwegentscheid beantragen. Die LÄKH prüft anhand der eingereichten Unterlagen, welche Zeiten er noch ableisten muss, um sich für die Facharztprüfung anmelden zu können. Welche Dokumente nötig sind, um den Vorwegentscheid zu beantragen, steht im Antrag auf Vorwegentscheid und Facharztanerkennung (LÄKH).
Die Bearbeitungszeit bei der LÄKH kann bis zu acht Wochen betragen.
Den Vorwegentscheid müssen ÄiW unter anderem auch zur Beantragung der Förderung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) einreichen.
Downloads
Lassen Sie sich helfen
Die KVH unterstützt Weiterbilder sowie ÄiW und berät sie auch nach der Prüfung, zum Beispiel zur Niederlassung. Sie macht ÄiW im Doc's Camp für die Niederlassung fit, vermittelt Ansprechpartner und berücksichtigt Interessen – auch die von Wieder- oder Quereinsteigern. Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin organisiert auf Wunsch eine Weiterbildung im Verbund, die eine lückenlose Weiterbildung in Klinik und Praxis garantiert.
Ansprechpartner
Weiterbildung Fachärzte
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6125
Fax 069 24741-68845
info.facharzt(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner
Förderung Fachärzte
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Förderung Weiterbildung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6506
Fax 069 24741-68843
foerderung.fachaerzte(at)kvhessen(.)de