AOK Hessen: Sonderregelungen zu U10 und U11 verlängert
Die AOK Hessen verlängert die wegen der Corona-Pandemie vereinbarten Sonderregelungen zu ihrem Selektivvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder U10 und U11 können weiterhin über die eigentlich vorgesehenen Untersuchungszeiträume hinaus in Anspruch genommen werden.
Diese Regelung gilt analog zu den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA ) verlängerten Sonderregelungen für Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern (U6-U9) nach der Kinder-Richtlinie bis zum 30. Juni 2022.
Sonderregelungen zur Corona-Pandemie
Kurz und kompakt informiert: Die KVH hat die aktuell geltenden Sonderregelungen wegen der Corona-Pandemie zur Abrechnung übersichtlich zusammengefasst.