Coronavirus: Schwerpunktpraxis
Praxen in Hessen, die bereit sind, eine Corona-Schwerpunktpraxis aufzubauen und zu betreiben, leisten einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.
Aufbau und Betrieb einer Corona-Schwerpunktpraxis
Mit der Einführung der Corona-Schwerpunktpraxen wird die vertragsärztliche Versorgung in Hessen so strukturiert, dass Patientenströme geteilt werden können. So gewährleisten wir:
- leistungsfähige Akutversorgung,
- Abschottung der regelhaften ambulanten Versorgung und
- die Entlastung des stationären Sektors (wenn möglich).
In den Corona-Schwerpunktpraxen werden infizierte und potenziell infizierte Patienten versorgt, bei denen eine ambulante Versorgung medizinisch vertretbar ist und sowohl Diagnostik als auch Behandlung sichergestellt werden kann. Dies sind nicht nur „eigene Patienten“, sondern auch solche, die von anderen Vertragsärzten, der 116117 und den Krankenhäusern zugewiesen werden.
So geht's in Hessen
Der Hygieneleitfaden gibt Empfehlungen speziell für Schwerpunktpraxen und das Merkblatt Aufbau Schwerpunktpraxis liefert einen Überblick über die Grundlagen wie
- Anforderungen
- Organisation
- Vorsichtsmaßnahmen
- Kooperationsmöglichkeiten
- Vergütung und
- Fallbeispiele.
Interesse am Aufbau und Betrieb einer Schwerpunktpraxis? Danke, dass Sie helfen möchten. Wenden Sie sich einfach an die KVH (siehe Ansprechpartner).
Ansprechpartner
Corona-Schwerpunktpraxis
Kassenärztliche Vereinigung Hessen