Coronavirus in 3D gerendert © Romolo Tavani

Nach der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) konnten Privatarztpraxen, Betriebsärztinnen und -ärzte, Krankenhäuser und vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beauftragte Dritte Impfleistungen mit der KVH abrechnen. 

CoronaImpfV: Abrechnen für Nicht-Mitglieder

Im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) konnten folgende Personen und Institutionen Leistungen als Nicht-Mitglieder mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) abrechnen:

  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte,
  • Privatarztpraxen,
  • Krankenhäuser und
  • Vom Öffentlichen Gesundheitsamt (ÖGD) beauftragte Dritte

Mit dem erfolgten Ende der CoronaImpfV können Nicht-Mitglieder keine Leistungen nach der ImpfV mehr erbringen und inzwischen auch nicht mehr neu abrechnen. Sie können nur noch Korrekturen an bereits abgerechneten Leistungen durchführen.

Korrekturen an der Abrechnung mit der KVH vornehmen

Bitte beachten Sie die Anleitungen weiter unten hinsichtlich Korrekturen

Ansprechpartner

Internetdienste

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
internetdienste(at)kvhessen(.)de

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