Coronavirus: Impfen in den Praxen
Viele hausärztliche und auch fachärztliche Vertragsarztpraxen in Hessen impfen gegen das Coronavirus. Dort können sich Patientinnen und Patienten Ihre Erst-, Zweit und Boosterimpfungen mit den zugelassenen Impfstoffen gegen COVID-19 geben lassen. Maßgeblich sind die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und die Regelungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Ausführliche Informationen und Dokumente zu den Bestellmengen sowie den angepassten Impfstoffen hat die KBV auf ihrer Website bereitgestellt.
Informationen zu den Impfstoffen
Der Impfstoff Nuvaxovid des pharmazeutischen Unternehmens Novavax steht vorübergehend nicht zur Auslieferung zur Verfügung. Das BMG erwartet nach derzeitigem Stand im Laufe des dritten Quartals 2023 weitere Lieferungen mit diesem Impfstoff.
Der Erstgenerationenimpfstoff Spikevax® von Moderna steht ab Mitte März 2023 in Deutschland nicht mehr zur Verfügung. Die im Zentrallager des Bundes noch vorrätigen Dosen erreichen am 12. März 2023 das maximale Verfalldatum.
Der proteinbasierte COVID-19-Booster-Impfstoff von Sanofi "VidPrevtyn Beta" kann bestellt werden. Das Vakzin ist seit 10. November 2022 für Auffrischimpfungen bei Personen ab 18 Jahren zugelassen. Es gibt keine Höchstbestellmenge.
Für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren steht zudem der erste an die BA.4/BA.5-Virusvarianten angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer zum Boostern bereit. Arztpraxen können das Vakzin (max. 240 Dosen je Ärztin/Arzt) bestellen. Die erste Auslieferung erfolgt ab dem 5. Dezember 2022.
Seit dem 28. Oktober 2022 kann auch der COVID-19-Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder von BioNTech/Pfizer bestellt werden. Das Vakzin ist für Mädchen und Jungen im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren zugelassen. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission für diese Altersgruppe liegt nur für Kleinkinder mit Vorerkrankungen vor. Weitere Informationen
Eine Impfung von Kleinkindern (sechs Monate bis fünf Jahre) mit dem Vakzin von Moderna ist noch nicht möglich.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt Hinweise zur Impfstoffbestellung. Details zur Abrechnung der Impfungen hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) für Arztpraxen zusammengefasst. Weitere aktuelle Infos lesen Sie in den PraxisNachrichten der KBV.
Impfstoff bestellen
Arztpraxen können Impfstoffe bestellen von BioNTech/Pfizer, Johnson & Johnson, Novavax, Moderna, Valneva und Sanofi.
Der an die Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer ist nur zum Boostern zugelassen. Ebenso ist der proteinbasierte COVID-19-Impfstoff von Sanofi "VidPrevtyn Beta" nur für Boosterimpfungen vorgesehen. Die Impfstoffe können nicht für eine Grundimmunisierung eingesetzt werden. Hierfür stehen weiterhin die bisher eingesetzten Vakzine bereit.
Praxen bestellen Impfstoff bei der Apotheke, bei der sie auch sonst bestellen
- bis Dienstag, 12 Uhr für die nächste Woche
- maximale Bestellmenge für BioNTech/Pfizer sowie für BioNTech/Pfizer BA1 und BioNTech/Pfizer BA.4-5 sind 40 Vials (240 Dosen) pro Praxis. Für die Impfstoffe von Moderna, Johnson & Johnson, Valneva und Sanofi bestehen keine Höchstmengen
- Praxen werden einmal wöchentlich beliefert: jeweils am Montagnachmittag
- den Kinderimpfstoff für 5- bis 11-Jährige von BioNTech/Pfizer ebenfalls wöchentlich dienstags bis 12 Uhr. Er ist unbegrenzt bestellbar
- den Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer A.4-5 für 5- bis 11-Jährige ebenfalls wöchentlich dienstags bis 12 Uhr. Höchstbestellmenge 240 Dosen je Arzt/Ärztin
- den Kleinkinderimpfstoff für Kinder von 6 Monaten bis 4 Jahren von BioNTech/Pfizer ebenfalls wöchentlich dienstags bis 12 Uhr. Er ist derzeit auf 240 Dosen je Ärztin/Arzt kontingentiert.
Hinweis zur Bestellung von BioNTech/Pfizer und Moderna: Wenn Ärztinnen und Ärzte Impfstoff für Auffrischimpfungen bestellen, schreiben Sie auf das Rezept (Formular 16): „XX Dosen Comirnaty Orig./BA.1 plus Impfzubehör“ bzw. „XX Dosen Moderna Orig./BA.1 plus Impfzubehör“.
Arztpraxen können künftig jeweils beide Impfstofftypen bestellen – für Auffrischimpfungen den BA.1-Impfstoff, für die Grundimmunisierung den bisherigen Impfstoff. Der an das Omikron-Virus angepasste bivalente Impfstoff wird mit dem Zusatz „Orig./BA.1 plus Impfzubehör" bzw. "Orig./BA.4-5 plus Impfzubehör“ versehen. Zum Beispiel: „48 Dosen Comirnaty Orig./BA.1 plus Impfzubehör“ und „12 Dosen Comirnaty plus Impfzubehör“. Das gleiche gilt für das Vakzin von Moderna.
Praxen bestellen den Impfstoff inklusive Impfzubehör und erhalten dieses mitgeliefert.