Coronavirus: Nur noch dringende ambulante Operationen
Ambulante Operationen finden in Hessen bis auf Weiteres nicht mehr statt, soweit sie elektiver Natur sind. Die Anpassungsverordnung des HMSI, erlassen am 20. März 2020, Artikel 5, § 2, ist für uns eindeutig, auch wenn wir wissen, dass es in anderen Bundesländern (noch) andere Regeln gibt. Honorarverluste sollen durch die Neufassung von Paragraph 87, SGBV, der aktuell in der Kabinettsfassung vorliegt, bis auf 90 Prozent ausgeglichen werden.
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Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7778
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https://www.kvhessen.de/coronavirus
FAQ
Beachten Sie auch unsere Corona-Fakten für Mitglieder der KVH: Fragen und Antworten zum Umgang mit dem Coronavirus in der Praxis.