Behandlungsdaten: Auskünfte erhalten
Patienten, die mehr über ihre gespeicherten Gesundheitsdaten erfahren möchten, können sich an verschiedene Ansprechpartner wenden. In den Aufgabenbereich der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) fällt ausschließlich die Abrechnung ambulanter vertragsärztlicher / -psychotherapeutischer Leistungen im Gebiet Hessen.
So erhalten Patienten Auskünfte zu Behandlungsdaten
- Auskünfte zu abgerechneten Leistungen: Patienten wenden sich an ihre Krankenkasse, um Auskunft zu sämtlichen abgerechneten Leistungen (ambulant/stationär et cetera) einschließlich der Behandlungsdaten der KVH zu erhalten. Ihr Anspruch leitet sich ab aus dem Sozialgesetzbuch (§ 305, Abs.1).
- Auskünfte über vorläufige Kosten erhalten Patienten im Anschluss an eine Behandlung (alternativ quartalsweise gegen Gebühr in Höhe ein Euro) von der Vertragspraxis.
- Auskünfte zu gespeicherten Personendaten sind transparent im zehnten Sozialgesetzbuch (§ 83) beschrieben. Sie dienen nicht der Informationsweitergabe an eine private Krankenversicherung aus Anlass eines Vertragsabschlusses.