Links im Bild ist eine Ärztin die ein Klemmbrett hält. Rechts im Bild ist eine Patientin. Die Ärztin erklärt der Patientin etwas auf dem Klemmbrett.  © Eva Katalin Kondoros

Was passiert mit meinen Daten in der Praxis? Patienten, die mehr über ihre gespeicherten Gesundheitsdaten erfahren möchten, können sich an verschiedene Ansprechpartner wenden.

Behandlungsdaten: Auskünfte erhalten

Patienten, die mehr über ihre gespeicherten Gesundheitsdaten erfahren möchten, können sich an verschiedene Ansprechpartner wenden. In den Aufgabenbereich der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) fällt ausschließlich die Abrechnung ambulanter vertragsärztlicher / -psychotherapeutischer Leistungen im Gebiet Hessen.

So erhalten Patienten Auskünfte zu Behandlungsdaten

  • Auskünfte zu abgerechneten Leistungen: Patienten wenden sich an ihre Krankenkasse, um Auskunft zu sämtlichen abgerechneten Leistungen (ambulant/stationär  et cetera) einschließlich der Behandlungsdaten der KVH zu erhalten. Ihr Anspruch leitet sich ab aus dem Sozialgesetzbuch (§ 305, Abs.1).
     
  • Auskünfte über vorläufige Kosten erhalten Patienten im Anschluss an eine Behandlung (alternativ quartalsweise gegen Gebühr in Höhe ein Euro) von der Vertragspraxis.
     
  • Auskünfte zu gespeicherten Personendaten sind transparent im zehnten Sozialgesetzbuch (§ 83) beschrieben. Sie dienen nicht der Informationsweitergabe an eine private Krankenversicherung aus Anlass eines Vertragsabschlusses.

Datenströme im Gesundheitswesen verstehen: ein Schaubild.

zuletzt aktualisiert am: 03.12.2018

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