Allgemeinmedizin: Weiterbildung
Zum 1. Juli 2020 wurden die Fördergelder für die Weiterbildung im ambulanten Bereich erhöht. Statt 4.800 Euro bei einer Vollzeittätigkeit erhält die weiterbildende Praxis jetzt 5.000 Euro monatlich. Die übrigen Inhalte der Richtlinie bleiben erhalten. Sie müssen nichts tun, um den höheren Förderbetrag zu erhalten. Die KVH schickt allen derzeit weiterbildenden Praxen einen entsprechenden Bescheid zu.
AiW weiterbilden: Befugnis beantragen
Prinzipiell dürfen Kliniken und Praxen Ärzte weiterbilden. Fachärzte in Hessen beantragen zunächst ihre Befugnis zur Weiterbildung bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH). Für diese Unterlagen benötigen sie auch eine Bescheinigung der KVH, die beispielsweise ihren Vertragsarztsitz bestätigt. Diese Bescheinigung können Mitglieder der KVH bei Ihrem BeratungsCenter anfordern.
Gemäß der Richtlinie über die Befugnis zur Weiterbildung müssen sie mindestens drei Jahre in der Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, Physikalischen und Rehabilitativen Medizin, Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie oder Transfusionsmedizin tätig sein, um weiterbilden zu dürfen (sogenannte Stehzeit, siehe § 5 Absatz 2 der Weiterbildungsordnung). In allen weiteren Fachgebieten beträgt die Stehzeit grundsätzlich vier Jahre.
Unabhängig von der dreijährigen Stehzeit dürfen niedergelassene Ärzte grundsätzlich erst nach zwei Jahren ambulanter Tätigkeit weiterbilden.
Das Antragsformular, die Richtlinie zur Befugnis zur Weiterbildung und die Weiterbildungsordnung und die Zeugnisanlage Abschnitt B finden Sie auf der Website der LÄKH. Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um weiterbilden zu dürfen, sind im Antrag zusammengefasst.
AiW anstellen: Genehmigung einholen
Wenn ein Arzt in Hessen von der LÄKH zur Weiterbildung befugt ist und einen Arzt in Weiterbildung anstellen möchte, muss er sich die Anstellung des AiW nur noch von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) genehmigen lassen.
Den Antrag auf Genehmigung (hier ohne Förderung) müssen Sie stellen, bevor der AiW (auch: Quereinsteiger) seine Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt. Ihr Antrag kann erst genehmigt werden, wenn die folgenden Unterlagen vollständig mit dem Antrag eingegangen und geprüft sind.
- Kopie der Approbationsurkunde des Arztes in Weiterbildung
- Weiterbildungsbefugnis des beschäftigenden Arztes
- Kopie des Arbeits- / Anstellungsvertrags
Wenn Sie einen bereits tätigen Facharzt als Arzt in Weiterbildung beschäftigen möchten, müssen Sie Ihrem Antrag zusätzlich die Facharzturkunde beilegen. Der Arbeitsvertrag muss dann genau regeln, wann der Arzt als Facharzt und wann als AiW arbeitet. Während der Tätigkeit als Facharzt rechnet er mit der eigenen LANR ab, während der Tätigkeit als AiW mit der LANR des Weiterbilders. Eine finanzielle Förderung einer zweiten fachärztlichen Weiterbildung ist bis auf den Quereinstieg Allgemeinmedizin leider nicht möglich.
Die FAQ AiW bieten Antworten auf alle Fragen rund um Aufgaben und Pflichten eines AiW.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) fördert die Weiterbildung zum Facharzt, indem sie Praxisinhaber (Mitglieder der KVH) für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung (AiW) mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Beispiele für die Förderung:
Bis zum 30. Juni 2020
- ganztägige Beschäftigung AiW (40 Wochenstunden): Zuschuss 4.800 Euro
- halbtägige Beschäftigung AiW (20 Wochenstunden): Zuschuss 2.400 Euro
- 75-prozentige Beschäftigung AiW (30 Wochenstunden): Zuschuss 3.600 Euro.
Ab dem 1. Juli 2020
- ganztägige Beschäftigung AiW (40 Wochenstunden): Zuschuss 5.000 Euro
- halbtägige Beschäftigung AiW (20 Wochenstunden): Zuschuss 2.500 Euro
- 75-prozentige Beschäftigung AiW (30 Wochenstunden): Zuschuss 3.750 Euro.
Die Förderdauer eines Weiterbildungsverhältnisses richtet sich nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung, mehr als 30 Monate innerhalb einer Weiterbildungspraxis sind allerdings nicht möglich.
Um die Förderung zu erhalten, stellt der Praxisinhaber einen Antrag auf Förderung bei der KVH. Dafür muss er beispielsweise eine Stelle zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin vorhalten und nachweisen, diese Stelle mit einem geeigneten Bewerber besetzt zu haben.
Für Weiterbilder und Mediziner in Hessen, die sich auf die Allgemeinmedizin spezialisieren und zum Beispiel als Hausarzt arbeiten möchten, hat die KVH gemeinsam mit anderen Partnern in Hessen die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin geschaffen.
Für Weiterbilder und angehende ÄiW: Auf allgemeinmedizinhessen.de finden Sie nicht nur FAQ rund um die Weiterbildung und Weiterbildungsverbünde in Hessen, sondern auch praktische Musterdokumente wie Kooperationsverträge und Checklisten.
Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung in einem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung können sich schon nach zwei Jahren zusätzlicher Weiterbildung in der allgemeinmedizinischen Praxis zur Facharztprüfung Allgemeinmedizin anmelden, wenn sie den 80-stündigen Kurs-Weiterbildung in der Psychosomatischen Grundversorgung absolviert haben.
Wir fördern den Quereinstieg im Fachgebiet Allgemeinmedizin finanziell. Alle erforderlichen Informationen, Anträge, Merkblätter sowie die Richtlinie stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
Urkunden im Arztregister hinterlegen: Weiterbildungsurkunden können KVH-Mitglieder auch im Arzt- und Psychotherapeutenregister hinterlegen lassen.
Lassen Sie sich helfen
Die KVH unterstützt Weiterbilder sowie ÄiW und berät sie auch nach der Prüfung, zum Beispiel zur Niederlassung. Sie macht ÄiW im Doc's Camp für die Niederlassung fit, vermittelt Ansprechpartner und berücksichtigt Interessen – auch die von Wieder- oder Quereinsteigern. Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin organisiert auf Wunsch eine Weiterbildung im Verbund, die eine lückenlose Weiterbildung in Klinik und Praxis garantiert.
Ansprechpartner
Weiterbildung Allgemeinmedizin
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6682
Fax 069 24741-68843
foerderung-allgemeinmedizin(at)kvhessen(.)de
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Weiterbildung Allgemeinmedizin
Kassennärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6689
Fax 069 24741-68843
foerderung-allgemeinmedizin(at)kvhessen(.)de