RVO: Corona-Tests Labor abrechnen
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) oder ein niedergelassener Arzt bei Reiserückkehrern beauftragt Labore in bestimmten Fällen mit der Untersuchung der Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Grundlage ist die Rechtverordnung (RVO) nach § 20i Absatz 3 Satz 2 SGB V.
Wichtig: Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) löst die Vorgaben zur Abrechnung aus der Rechtsverordnung (RVO) zum 15. Oktober 2020 ab. Labore, die bereits davor nach der RVO abgerechnet haben, können anhand der RVO-Vorgaben noch den gesamten Monat Oktober 2020 abrechnen. Ab November 2020 gelten für diese ausschließlich die neuen Vorgaben.
Die beauftragten Labore rechnen die von ihnen auf Grundlage der RVO durchgeführten labordiagnostischen Leistungen monatlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) ab. Es erfolgt keine Abrechnung über die Quartalsabrechnung (auch nicht bei Reiserückkehrern).
Die Kosten für die Testung, die der ÖGD nach der RVO veranlasst, werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert.
Diese Punkte beachten Labore bei der Abrechnung:
- Labore, die schon über die KVH abgerechnet haben:
Nach der Beauftragung und vor der erstmaligen Abrechnung (auch bei Reiserückkehrer) setzen sich Labore, die schon über die KVH abgerechnet haben – und entsprechend eine BSNR sowie einen Safenetzugang besitzen – mit unseren Ansprechpartnern in Verbindung. Sie erhalten ein Starterpaket mit allen wichtigen Informationen. Wichtig: diese Leistungen rechnen sie nicht mit der Quartalsabrechnung ab. - Labore, die bisher nicht über die KVH abgerechnet haben:
Nach der Beauftragung und vor der erstmaligen Abrechnung setzen sich Labore, die bisher nicht über die KVH abgerechnet haben, mit unseren Ansprechpartnern in Verbindung und erhalten ein Starterpaket mit allen wichtigen Informationen. - Die KVH prüft die Einhaltung der Vorgaben der Datensatzbeschreibung gemäß der Anlage 2.
- Die Datei ist jeweils in einer logischen Datei im CSV-Format mit variabler Nutzdatenlänge zu liefern. Es ist der Zeichensatz ISO 8859-15 zu verwenden.
- Labore übermitteln die Abrechnungsdaten an die KVH leitungsgebunden elektronisch über das KV-SafeNet-Portal*. Sollte dies nicht möglich sein, wenden sich die betroffenen Labore an die Ansprechpartner der KVH.
Die KVH überweist den beauftragten Labore nach Zahlungseingang durch das Bundesamt für Soziale Sicherung die Vergütung für die angeforderten Labortestungen. Die Abrechnungsunterlagen sowie alle dazugehörigen Nachweise müssen durch den Leistungserbringer und durch die KVH bis zum 31. Dezember 2021 unverändert gespeichert/aufbewahrt werden.
So übermitteln Labore die Daten richtig an die KVH:
Satzart: | konstant: „LABPCR“ |
Monat/Jahr: | JJJJMM |
Labor: | neunstellig: ID → BSNR oder IK des Labors |
Dateiendung | konstant: „csv“ |
Beispiel: LABPCR_202007_123456789.csv
Satzart „LABPCR“
Ein Datensatz entspricht einem durchgeführten Test.
01 Satzart: | konstant: „LABPCR“ |
02 KV: | 46 |
03 Labor: | neunstellig: ID → BSNR oder IK des Labors |
04 Monat/Jahr: | JJJJMM |
05 Tag: | TT (Wertebereich 01-31) |
06 Nummerierung: | fortlaufend |
07 PLZ ÖGD: | fünfstellig |
08 Grund der Testung: | 1 = § 2 RVO Kontaktperson 2 = § 2 RVO Meldung „erhöhtes Risiko“ durch Corona-Warn-App 3 = § 3 RVO Ausbruchsgeschehen 4 = § 4 Nr. 1-3 RVO Verhütung der Verbreitung 5 = § 4 Nr. 4 b) RVO Risikogebiet (Inland) 6 = § 4 Nr. 4 a) RVO Auslandsaufenthalt |
09 Grund des Aufenthalts: | 0 = keine Angabe 1 = betreut/untergebracht 2 = Tätigkeit in Einrichtung |
10 Einrichtungs- / Unternehmensart: | 0 = keine Angabe 1 = Medizinische Einrichtungen ambulant/stationär (z. B. Rettungsdienste, Rehaeinrichtungen) 2 = Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kitas, Schulen) 3 = Pflege- und andere Wohneinrichtungen (z. B. Justizvollzugsanstalten, andere Massenunterkünfte 4 = sonstige Einrichtungen (z. B. Nicht medizinische Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe) |
Beispieldatei:
LABPCR;46;123456789;202008;01;1;60486;1;1;2
LABPCR;46;123456789;202008;11;2;60486;1;0;3
LABPCR;46;123456789;202008;20;3;60486;2;2;4
LABPCR;46;123456789;202008;21;4;60486;4;2;1
LABPCR;46;123456789;202008;29;5;60486;5;1;2
LABPCR;46;123456789;202008;30;6;60486;6;2;0
Coronatests & Abrechnung
Speziell für Mitglieder hat die KVH eine Übersicht der aktuellen Corona-Abrechnungsmöglichkeiten zusammengestellt (bitte einloggen).
Hilfreich: Beispiele zur Verwendung der ICD-Kodes.
Ansprechpartner
Internetdienste
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt