Notfalldatenmanagement abrechnen
Mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM) dokumentieren Ärztinnen und Ärzte Diagnosen, Informationen und Medikation auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die im Notfall für die Versorgung der Patientin oder des Patienten wichtig sein können.
Für das Anlegen, Aktualisieren und Löschen eines Notfalldatensatzes auf der eGK gibt es drei Gebührenordnungspositionen (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Mit Einführung der Leistungen 2018 hat der Bewertungsausschuss die Vorgaben aus dem E-Health-Gesetz umgesetzt.
Das NFDM können Praxen über ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) über die Telematikinfrastruktur (TI) mit von der gematik zugelassenen Produkten nutzen.
Leistungen überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
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01640 | Zuschlag zu den Versichertenpauschalen der Kapitel 3 und 4, Grundpauschalen der Kapitel 5 bis 11, 13 bis 16, 18, 20 bis 23, 26 und 27 sowie den Konsiliarpauschalen der Kapitel 12, 17, 19, 24 und 25 und zur GOP 30700 für die Anlage eines Notfalldatensatzes Nur berechnungsfähig, wenn noch kein Notfalldatensatz auf der eGK vorhanden ist und notfallrelevante Informationen existieren
| Einmal im Krankheitsfall | 9,55 Euro*
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01641 | Zuschlag zu den Versichertenpauschalen der Kapitel 3 und 4, Grundpauschalen der Kapitel 5 bis 11, 13 bis 16, 18, 20 bis 23, 26 und 27 sowie den Konsiliarpauschalen der Kapitel 12, 17, 19, 24 und 25 und zur GOP 30700 für die Überprüfung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes Wird von der KVH automatisch zugesetzt | Einmal im Behandlungsfall | 0,48 Euro* (4 Punkte) |
01642 | Löschen des Notfalldatensatzes Auf Wunsch des Patienten | Einmal im Behandlungsfall | 0,12 Euro* (1 Punkt) |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2024 (11,9339 Cent)
TI-Anwendungen abrechnen
Die Leistungen und technischen Voraussetzungen hat die KVH in einer Übersicht abgebildet.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt