Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Januar 2023

Strukturzuschläge bei Psychotherapie höher bewertet

Die Strukturzuschläge für psychotherapeutische Einzeltherapien, Gruppentherapien und Sprechstunden/Akutbehandlungen wurden rückwirkend zum 1. Januar 2023 höher bewertet. Konkret geht es um die Gebührenordnungspositionen (GOP) 35571 bis 35573 in Abschnitt 35.2.3.1 Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM).

Die rückwirkend zum 1. Januar 2023 erhöhten Strukturzuschläge werden bei Erstellung der Quartalsabrechnung zum Quartal 1/2023 bei der Abrechnungsbearbeitung der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) bereits mitberücksichtigt und ausgezahlt. Die Strukturzuschläge setzt die KVH der Abrechnung automatisch zu.

Die Strukturzuschläge dienen der Deckung von Personalkosten in psychotherapeutischen Praxen. Sie sind jetzt an die gestiegenen Gehälter für Medizinische Fachangestellte (MFA) angepasst.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten die Strukturzuschläge zu ihren Leistungen, wenn sie im Quartal eine bestimmte Mindestpunktzahl von antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen, Psychotherapeutischen Sprechstunden, Akutbehandlungen und bestimmter neuropsychologischer Leistungen abrechnen. Das Ziel ist, gut ausgelasteten Praxen zu ermöglichen, eine MFA (als Halbtagskraft) für die Praxisorganisation zu beschäftigen.

Vergütung der Strukturpauschalen überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Bewertung ab 1. Juli 2022

Bewertung ab 1. Januar 2023

35571

Zuschlag Einzeltherapie

 20,62 Euro* (183 Punkte)

 21,37 Euro** (186 Punkte)

35572

Zuschlag Gruppentherapie (auch Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung)

 8,56 Euro* (76 Punkte)

 8,85 Euro** (77 Punkte)

35573

Zuschlag Sprechstunde / Akutbehandlung

10,48* (93 Punkte)

 10,92 Euro** (95 Punkte)

*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2022 (11,2662 Cent) 
**gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)

Der Bewertungsausschuss (BA) hat angekündigt, dass er nach dem Vorliegen einer neuen Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes gegebenenfalls die Strukturpauschalen erneut anpassen wird.

zuletzt aktualisiert am: 21.04.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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