Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Oktober 2022

KSV-Psych: Neue Leistungen abrechnen

Ab dem 1. Oktober 2022 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neue Leistungen für die Komplexversorgung schwer psychisch Kranker abrechnen. Die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 37500, 37510, 37520, 37525, 37530, 37535, 37550, 37551 und 37570 werden in einen neuen Abschnitt 37.5 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Die Leistungen sollen zunächst extrabudgetär vergütet werden.

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss setzt damit die Leistungen der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSV-Psych-RL)  im EBM um. Für Kinder und Jugendliche mit einer schweren psychischen Erkrankung soll ein eigenes Programm erarbeitet werden.  

Leistungen der Komplexversorgung abrechnen

Die neuen Leistungen aus Abschnitt 37.5 EBM können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten abrechnen, die sich in einem regionalen Netzverbund zusammengeschlossen haben. Der Netzverbund benötigt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) nach § 3 Absatz 9 KSV-Psych-RL. Ansprechpartner im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist das Team Bedarfsprüfung der KVH.

In einem Netzverbund schließen sich mindestens zehn Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen wie Psychiatrie, Neurologie und Psychosomatik sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zusammen. Diese kooperieren mit Krankenhäusern, mit der häuslichen psychiatrischen Pflege sowie anderen Gesundheitsberufen wie der Sozio- und Ergotherapie. Bei Bedarf ziehen sie weitere Fachleute oder Dienste hinzu.

 

zuletzt aktualisiert am: 25.05.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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