Videosprechstunde bei Akutbehandlung und Gruppentherapie abrechnen
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können seit dem 1. Oktober 2021 weitere Gebührenordnungspositionen (GOP) aus den Kapiteln 14 (Kinder- und Jugendpsychotherapie), 21 (Psychiatrie und Psychotherapie), 22 (Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie) und 35 (Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) für die Akutbehandlung und die Gruppentherapien während einer Videosprechstunde erbringen und abrechnen.
Therapien, die neu per Video erfolgen können überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Suffix |
---|---|---|
14221 | Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung (Gruppenbehandlung) | V |
21221 | Psychiatrische Behandlung (Gruppenbehandlung) | V |
22222 | Psychosomatisch-medizinische Behandlung (Gruppenbehandlung) | V |
30933 | Neuropsychologische Therapie (Gruppenbehandlung) | V |
35152 | Psychotherapeutische Akutbehandlung | V, W |
35173-35178 | Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung (Gruppenbehandlung) | A, T, V, W |
35503-35508 | Tiefenpsychologische Therapie, Kurzzeittherapie, Gruppe mit 3-8 Teilnehmer | A, T, V, W |
35513-35518 | Tiefenpsychologische Therapie, Langzeittherapie, Gruppe mit 3-8Teilnehmer | A, C, D, F, G, T, V, W |
35523-35528 | Analytische Therapie, Kurzzeittherapie, Gruppe mit 3-8 Teilnehmer | A, T, V, W |
35533-35538 | Analytische Therapie, Langzeittherapie, Gruppe mit 3-8 Teilnehmer | A, C, D, F, G, T, V, W |
35543-35548 | Verhaltenstherapie, Kurzzeittherapie, Gruppe mit 3-8 Teilnehmer | A, E, T, V |
35553-35558 | Verhaltenstherapie, Langzeittherapie, Gruppe mit 3-8 Teilnehmer | A, C, D, F, G, T, V, W |
35703-35708 | Systemische Therapie, Kurzzeittherapie, Gruppe mit 3-8 Teilnehmer | A, T, V, W |
35713-35718 | Systemische Therapie, Langzeittherapie, Gruppe mit 3-8 Teilnehmer | A, C, D, F, G, T, V, W |
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kennzeichnen die Therapien, die sie per Video erbringen, mit den entsprechenden Suffixen
Erläuterung der Suffixe:
- Das Suffix „A“ für die Therapie per Video mit einer Sitzungsdauer von mindestens 50 Minuten
- Das Suffix „C“ für die Therapie per Video im Rahmen der Langzeittherapie als Rezidivprophylaxe
- Das Suffix „D“ für die Therapie per Video im Rahmen der Langzeittherapie als Rezidivprophylaxe mit einer Bezugsperson
- Das Suffix „E“ für die Therapie per Video mit einer Bezugsperson nur für die GOP 35543 bis 35548
- Das Suffix „F“ für die Therapie per Video mit einer Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten im Rahmen der Langzeittherapie als Rezidivprophylaxe
- Das Suffix „G“ für die Therapie per Video mit einer Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten im Rahmen der Langzeittherapie als Rezidivprophylaxe mit einer Bezugsperson
- Das Suffix „T“ für die Therapie per Video mit einer Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten mit einer Bezugsperson
- Das Suffix „V“ für die Therapie per Video
- Das Suffix „W“ für die Therapie per Video mit einer Bezugsperson
Findet eine Gruppentherapie per Videosprechstunde statt, kann diese Therapie nur eine Ärztin, ein Arzt oder eine Psychotherapeutin bzw. ein Psychotherapeut durchführen (eine gemeinsame Gruppentherapie durch zwei Therapeut:innen ist also nicht möglich).
Die Anzahl der Gruppenteilnehmer ist bei der Videosprechstunde gemäß § 17 der Psychotherapie-Vereinbarung auf acht Gruppenteilnehmer begrenzt. Hier sind die eventuellen Bezugspersonen mitzuzählen.
Bevor Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Videosprechstunden durchführen, erfolgt die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung nach wie vor bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (§17 Absatz 2 der Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag (BMV-Ä)).
Bei Durchführung der Therapie im Rahmen einer Videosprechstunde rechnen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten den Technikzuschlag GOP 01450 ab. Bei der Gruppenbehandlung rechnen sie die GOP 01450 nur einmal je Gruppe ab.
Wer darf abrechnen
Um die psychotherapeutischen Leistungen abzurechnen, benötigen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Hessen eine Genehmigung für die Psychotherapie der KVH.
Um die GOP im Rahmen der Videosprechstunde zu erbringen und abzurechnen, benötigen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einen zertifizierten Videodienstanbieter. Die Vorgaben zur Videosprechstunde erfahren Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Vereinbarung über die technischen Anforderungen an die Praxis in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä). Den Videodienstanbieter melden sie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) ganz einfach über das Formular "zertifizierten Videodienstanbieter melden".
Die KVH hat für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten alle wichtigen Informationen und Abrechnungsbestimmungen zur Videosprechstunde vollständig und leicht verständlich aufbereitet.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt