Keytruda® und Jemperli®: Neue Untersuchung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können ab dem 1. Oktober 2021 die Untersuchung auf eine Mikrosatelliteninstabilität im Tumormaterial abrechnen. Hierfür wurde die Gebührenordnungsposition (GOP) 19464 in den Abschnitt 19.4.4 (In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen zur Indikationsstellung einer pharmakologischen Therapie) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen.
Eine Untersuchung auf das Vorliegen einer Mikrosatelliteninstabilität wird gemäß der Fachinformationen der Arzneimittel Keytruda® und Jemperli® zwingend vorausgesetzt, um mit den Präparaten eine gezielte medikamentöse Behandlung bestimmter Tumorentitäten zu beginnen.
Die neue GOP 19464 soll zunächst extrabudgetär vergütet werden. Sie ist 96,45 Euro (867 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Punktwert 2021 ist 11,1244 Cent.
Pathologinnen und Pathologen können zur GOP 19464 zusätzlich die wissenschaftliche ärztliche Beurteilung komplexer krankheitsrelevanter tumorgenetischer Analysen nach der GOP 19402 (416 Punkte / 46,28 Euro) in EBM-Abschnitt 19.4.1 abrechnen.
Weitere Informationen
Der Anpassungsbedarf im EBM zeigte sich im Rahmen der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 35a SGB V durch die Prüfung gemäß § 87 Abs. 5b Satz 5 SGB V für die Anwendung der Arzneimittel Keytruda® und Jemperli®.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt