Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Juli 2023

Krankenhausbegleitung: Formlose Bescheinigung abrechnen

Ab dem 1. Juli 2023 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neu die Gebührenordnungsposition (GOP) 01615 abrechnen, wenn sie bei einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung die medizinische Erforderlichkeit für eine Begleitperson feststellen und bescheinigen gemäß § 3 Abs. 2 der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie (KHB-RL). Die neue GOP wird in den Abschnitt 1.6 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen.

Die neue GOP 01615 können sie pro Patientin beziehungsweise Patient einmal im Krankheitsfall abrechnen. Die Vergütung erfolgt zunächst extrabudgetär. Die neue GOP 01615 ist 3,45 Euro (30 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2023 ist 11,4915 Cent.

Sie können zusätzlich für die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit in freier Form die Kostenpauschale nach GOP 40142 ansetzen. Die Leistungslegende der GOP wird um die GOP 01615 erweitert. Diese Kostenpauschale können sie im Zusammenhang mit der GOP 01615 jedoch insgesamt nur für eine Seite abrechnen.

Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit ausstellen

Für eine medizinisch notwendige Krankenhausbegleitung von Menschen mit Behinderung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‐BA) die KHB-RL beschlossen. Die KHB-RL bestimmt gemäß § 44b Absatz 2 SGB V Kriterien zur Abgrenzung des Personenkreises, der eine Begleitung während einer stationären Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen benötigt. Die medizinische Notwendigkeit für eine Begleitperson kann sich beispielsweise dadurch ergeben, dass ein Mensch mit Behinderung nur mit ihrer Hilfe den Anweisungen des Krankenhauspersonals folgen kann. Die Behinderung allein genügt laut KHB-RL nicht als Kriterium. Im Genaueren werden die Kriterien für die Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus in der Anlage zu der KHB-RL definiert.

Im Rahmen nicht geplanter stationärer Eingriffe können sie die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson unter Angabe mindestens eines medizinischen Kriteriums gemäß Anlage der KHB-RL befristet für bis zu zwei Jahre formlos bescheinigen.

Sie können die Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson formlos für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren im Voraus ausstellen, sofern diese nach medizinischer Einschätzung voraussichtlich mindestens für diesen Zeitraum bei der oder dem Versicherten vorliegen wird.

Bei planbaren stationären Eingriffen bescheinigen sie die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson unter Angabe mindestens eines medizinischen Kriteriums gemäß Anlage der KHB-RL auf Muster 2 „Verordnung von Krankenhausbehandlung“. Die Feststellung und Bescheinigung sind in diesem Fall Bestandteil der fachgruppenspezifischen Versicherten- und Grundpauschalen.

zuletzt aktualisiert am: 02.06.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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