Strahlentherapie: Leistungen und Bewertungen erneut geändert
Zum 1. Juli 2022 ändern sich in der Strahlentherapie die Bewertungen der Gebührenordnungspositionen (GOP) 25316, 25317, 25321, 25324, 25328 und 25340 bis 25343 des Kapitel 25 im Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Zudem wird der Leistungsinhalt der Zuschläge zur Hochvolttherapie in den fakultativen Leistungsinhalt ihrer jeweiligen Grundleistung überführt:
- GOP 25318 (IGRT) in die GOP 25316 (Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei gutartigen Erkrankungen).
- GOP 25325 (IMRT), 25326 (IGRT) und 25327 (IMRT und IGRT) in die GOP 25321 zur Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei bösartigen Erkrankungen oder bei raumfordernden Prozessen des zentralen Nervensystems (ZNS).
Als Folge werden die Zuschläge nach den GOP 25318, 25325 bis 25327 gestrichen.
Strahlentherapie: Leistungen geändert
Strahlentherapeutinnen und Strahlentherapeuten können neu die Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger mit bildgestützter Einstellung (IGRT) bei gutartigen Erkrankungen nur noch über die Grundleistung GOP 25316 (Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei gutartigen Erkrankungen) abrechnen. Der fakultative Leistungsinhalt wird dafür erweitert. Der bisherige Zuschlag nach der GOP 25318 wird gestrichen. Die GOP 25316 können sie wie bisher auch abrechnen, wenn sie nicht über die Möglichkeit zur Durchführung von Bestrahlung mit IGRT verfügen.
Neu können sie die Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei bösartigen Erkrankungen oder bei raumfordernden Prozessen des ZNS mittels IGRT, IMRT und fraktionierter Stereotaxie nur noch über die Grundleistung GOP 25321 (Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei bösartigen Erkrankungen oder bei raumfordernden Prozessen des ZNS) abrechnen. Der fakultative Leistungsinhalt wird dafür erweitert. Die bisherigen Zuschläge (GOP 25325 bis 25327) werden gestrichen. Die GOP 25321 können sie wie bisher auch abrechnen, wenn sie nicht über die Möglichkeit zur Durchführung von Bestrahlung mit IGRT und/oder IMRT und/oder fraktionierter Stereotaxie verfügen.
Wer darf abrechnen
Um die Leistungen der Strahlentherapie aus Kapitel 25 abzurechnen, benötigen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt