Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Juli 2022

Labor: Änderungen an PCR-Test und HPV-Test

Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 594. Sitzung zum 1. Juli 2022 entschieden, die Bewertung des PCR-Tests abzusenken und den Leistungsinhalt zu ändern sowie die Bewertung der HPV-Tests zu erhöhen.

Coronavirus: Vergütung für PCR-Test wird abgesenkt

Die Vergütung für PCR-Tests (Labortest auf SARS-CoV-2) nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 32816 zum Nachweis von SARS-CoV-2 wird von bislang 35,00 Euro auf 27,30 Euro pro Test abgesenkt.

Die GOP 32816 können neu Ärztinnen und Ärzte nur noch für die Untersuchung von Material der oberen Atemwege (Oropharynx-Abstrich und/oder Nasopharynx-Abstrich) abrechnen. Der obligate Leistungsinhalt wird entsprechend geändert.

Neu brauchen Labore keine medizinische Begründung mehr im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) bei der Abrechnung angeben.

Die Vorgabe, dass die Untersuchungsindikation unter Berücksichtigung der Kriterien des Robert-Koch Instituts (RKI) nach ärztlichem Ermessen gestellt werden sollte, wird ebenfalls gestrichen.

Den Labortest auf SARS-CoV-2 können Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie durchführen und abrechnen. Für die Abrechnung der GOP 32816 benötigen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor.

    HPV-Tests: Bewertung wird erhöht

    Die Vergütung des präventiven Nachweises von Humanen Papillom-Viren (HPV-Test) nach den GOP 01763, 01767, 01769 und des kurativen HPV-Tests nach der GOP 32819 wird erhöht. Mit der Anpassung berücksichtigt der BA die niedrige Auslastung von Geräten und Personal in den Jahren 2021 und 2022.

    GOP

    Kurzbeschreibung

    Bwertung bis 30. Juni 2022Bewertung ab 1. Juli 2022
    01763HPV-Test im Primärscreening gemäß Teil III. C. § 6 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)

    17,24 Euro*

    (153 Punkte)

    18,93 Euro*

    (168 Punkte)
    01767

    HPV-Test in der Abklärungsdiagnostik gemäß Teil III. C. § 7 der oKFE-RL

    17,24 Euro*

    (153 Punkte)

    18,93 Euro*

    (168 Punkte)
    01769

    Zuschlag zu den GOP 01763 und 01767 für die Genotypisierung auf HPV-Typ 16 und HPV-Typ 18 bei einem positiven Nachweis von High-Risk-HPV-Typen

    17,24 Euro*

    (153 Punkte)

    18,93 Euro*

    (168 Punkte)
    32819

    DNA- und/oder mRNA-Nachweis ausschließlich von High-Risk-HPV-Typen sowie Genotypisierung auf HPV-Typ 16 und HPV-Typ 18

    18,80 Euro21,00 Euro

    *gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2022 (11,2662 Cent)

     

    Die GOP 01763, 01767, 01769 und die GOP 32819 können Fachärztinnen und Fachärzte für Gynäkologie, Pathologie, Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie abrechnen. Um die GOP abzurechnen, benötigen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor

    zuletzt aktualisiert am: 15.06.2022

    EBM-Begriffe verstehen

    Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

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    Europa-Allee 90
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    Tel 069 24741-7777
    ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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