Mikrobiologische Diagnostik: Leistungen abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können ab dem 1. Juli 2022 neue Leistungen im Rahmen der mikrobiologischen Diagnostik abrechnen. Dafür werden die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 32584, 32683, 32701, 32702, 32777, 32800 bis 32809, 32815, 32817, 32845 bis 32847 und 32851 bis 32853 in den Abschnitt 32.3 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Hintergrund der Anpassung des Abschnitts 32.3 sind Prüfungen der Fachinformationen verschiedener Arzneimittel im Rahmen der frühen Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Anpassung der Leistungen an den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Aufhebung bestehender Wirkstoffbezüge.
Gleichzeitig werden zwei Kataloge im Abschnitt 32.3.12 (Molekularbiologische Untersuchungen) aufgelöst und die darin enthaltenen GOP 32823 bis 32827, 32830 bis 32835, 32837, 32839 und 32842 bis 32844 als Einzelleistungen unter den bestehenden GOP innerhalb desselben Abschnitts neugefasst und weitergeführt.
Im Zusammenhang mit diesen Änderungen können Ärztinnen und Ärzte die GOP 32481 im Unterabschnitt 32.3.5 (Immunologische Untersuchungen) sowie die GOP 32826, 32829, 32836, 32838, 32841, 32855, 32856, 32857 und 32859 im Unterabschnitt 32.3.12 (Molekularbiologische Untersuchungen) ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr berechnen. Die Ziffernkränze der Kennnummern 32004, 32005 und 32006 werden entsprechend angepasst.
Anpassungen bei Kennnummern beachten
Die GOP zu den Kennnummern 32004, 32005 und 32006 werden angepasst.
Mit der Angabe der Kennnummern befreien sie bestimmte Laborleistungen von der Anrechnung auf die Kosten der erbrachten, bezogenen und veranlassten Untersuchungen. Der Wirtschaftlichkeitsbonus auf diesen Fällen bleibt erhalten.
Veranlassende Ärztinnen und Ärzte können die Kennnummer 32004 bei Behandlungsfällen mit der Untersuchungsindikation „Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines gegebenenfalls erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung“ neu auch bei der GOP 32777 (Semiquantitative nach EUCAST oder CLSI ausgewählte Empfindlichkeitsprüfungen von in Reinkultur gezüchteten klinisch relevanten Bakterien aus einem Material mit atypischem Färbeverhalten nach Gram oder für die gemäß EUCAST oder CLSI ein von den GOP 32772 oder 32773 abweichender Leistungsinhalt definiert ist) angeben.
Bei der Untersuchungsindikation „Spezifische antivirale Therapie der chronischen viralen Hepatitiden“ können sie die Kennnummer 32005 ab dem 1. Juli 2022 bei den neu aufgenommenen GOP 32815 und 32817 angeben. Die neugefassten GOP 32855, 32856 und 32857 gehören nicht mehr zu den bei der Untersuchungsindikation ausgenommenen GOP.
Bei der Untersuchungsindikation „Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht oder Mukoviszidose“ können sie die Kennnummer 32006 bei den neu aufgenommenen GOP 32584, 32701, 32777, 32804 bis 32809 und 32851 bis 32853 angeben sowie der bestehenden GOP 32611. Die GOP 32584 wurde zur Bestimmung von Hepatitis-E-Virus-Antikörpern als Einzelleistung im EBM abgebildet und der Katalog nach den GOP 32585 bis 32641 EBM um diese GOP ergänzt.
Der G-BA hat in seiner 603. Sitzung rückwirkend zum 1. Juli 2022 die GOP 32584 bei den Höchstwerten des Katalogs der GOP 32569 bis 32571, 32584 bis 32641, 32642 und 32660 bis 32664 mit einbezogen. Der Höchstwert beträgt für alle GOP 66,30 Euro.
Die aktuellen Kennnummern hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) in einer Übersicht für ihre Mitglieder zusammengestellt.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
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