Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA): „Vivira“ abrechnen
Ab dem 1.Juli 2022 können Ärztinnen und Ärzte für die Verlaufskontrolle und Auswertung der dauerhaft im DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V aufgenommenen DiGA „Vivira“ die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01472 aus dem Abschnitt 1.4 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.
Folgende Fachgruppen können die neue GOP 01472 abrechnen:
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
- Orthopädinnen und Orthopäden
- Chirurginnen und Chirurgen
Die neue GOP 01472 ist 7,21 Euro (64 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2022 ist 11,2662 Cent. Sie soll zunächst extrabudgetär vergütet werden. Sie können die GOP 01472 einmal im Behandlungsfall und höchstens zweimal im Krankheitsfall abrechnen.
„Vivira“ dient der Behandlung von Rückenschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose).
Wichtig: Laut den Nutzungsbestimmungen der DiGA können sie nur Patientinnen und Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren mittels der DiGA „Vivira“ versorgen
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt