Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Januar 2023

Radiosynoviorthese: Bewertung der Kostenpauschalen erhöht

Ärztinnen und Ärzte erhalten rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine 30 Prozent höhere Vergütung für die Sachkosten von Radionukliden, die sie bei der Durchführung der Radiosynoviorthese verwenden. Die Bewertungserhöhung erfolgt wegen der seit Jahren steigenden Preise für die Radionuklide.

Ärztinnen und Ärzte erhalten somit rückwirkend für die Kostenpauschalen bei Verwendung von Yttrium-90-Colloid (GOP 40556), Rhenium-186-Colloid (GOP 40558) und Erbium-169-Colloid (GOP 40560) aus Abschnitt 40.10 eine höhere Erstattung.

Die Kostenpauschalen bilden die Sachkosten bei dem nuklearmedizinischen Verfahren der Radiosynoviorthese nach den GOP 17371 (an einem kleinen Gelenk) und GOP 17373 (an großen oder mittleren Gelenken) ab.

Der Bewertungsausschuss prüft bis zum 30. September 2023, ob weiterer Anpassungsbedarf bezüglich der Kostenpauschalen 40556, 40558 und 40560 besteht.

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GOP

Kurzbeschreibung

Bewertung bis 31. Dezember 2022

Bewertung ab dem 1. Januar 2023

40556

Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung entsprechend der GOP 17371 oder 17373 bei Verwendung von Y-90-Colloid (Radiosynoviorthese)

100 Euro

130 Euro

40558

Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung entsprechend der GOP 17371 oder 17373 bei Verwendung von Re-186-Colloid (Radiosynoviorthese)

125 Euro

163 Euro

40560

Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung entsprechend der GOP 17371 bei Verwendung von Er-169-Colloid (Radiosynoviorthese)

95 Euro

124 Euro

 

zuletzt aktualisiert am: 17.04.2023

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Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

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Tel 069 24741-7777
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