OPS: Version 2023 angepasst
Zum 1. Januar 2023 wird der Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2023 angepasst. Dazu werden neue OPS-Codes aufgenommen und redaktionelle Anpassungen an bestehenden OPS-Codes vorgenommen. Darüber hinaus können Ärztinnen und Ärzte neu bei den neurochirurgischen Eingriffen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 31253 bis 31256 und 36253 bis 36256 einen postoperativen Überwachungskomplex abrechnen.
Änderungen überblicken
Die OPS-Version 2023 beinhaltet neue OPS Codes für
- das Anlegen eines anderen Shuntes und Bypasses an Blutgefäßen: A. poplitea: Popliteopopliteal (5-393.63)
- die offen chirurgische Refixation (Reinsertion) und Naht am Kapselbandapparat des Kniegelenkes: Knöcherne Refixation (Reinsertion) des medialen Kapselbandapparates (5-802.a)
- die offen chirurgische Refixation (Reinsertion) und Naht am Kapselbandapparat des Kniegelenkes: Knöcherne Refixation (Reinsertion) des lateralen Kapselbandapparates (5-802.b)
Neben den neuen OPS-Kodes der Version 2023 gibt es redaktionelle Änderungen von einzelnen Bezeichnungen im Vergleich zur Version 2022.
Bei der offen chirurgischen Refixation nach den OPS 5-802.0 bis 5-802.9 wurde beispielweise die Bezeichnung um den Begriff „Reinsertion“ ergänzt.
Bei der Senkung des Augeninnendruckes durch filtrierende Operationen (OPS 5-131.00, 5-131.01, 5-131.7) wurde die Operationstechnik konkretisiert durch den Zusatz „ab externo“. Bei der Senkung des Augeninnendruckes durch Verbesserung der Kammerwasserzirkulation (OPS 5-133.80, 5-133.81) wurde zusätzlich die Formulierung „Intraokulare Trabekulotomie“ abgeändert in „Trabekulotomie ab interno“.
Ärztinnen und Ärzte können neu für einzelne neurochirurgische ambulante Eingriffe nach GOP 31253 bis 31256 und belegärztliche Eingriffe nach GOP 36253 bis 36256 postoperative Überwachungskomplexe abrechnen. Hierzu wurden die entsprechenden OPS-Kodes im Anhang 2 zum EBM um die Überwachungsleistungen ergänzt. Hintergrund ist die Weiterentwicklung der ambulanten Behandlungsmöglichkeiten. Aufgrund der Änderungen im Anhang 2 kam es auch zu Folgeanpassungen bei den Anmerkungen zu den entsprechenden operativen GOP in den Abschnitten 31.2.10 bzw. 36.2.10 EBM sowie bei den Leistungslegenden der postoperativen Überwachungskomplexe in den Abschnitten 31.3.2 bzw. 36.3.2 EBM.
OPS 2023 | Seite | Bezeichnung OPS 2023 | Kategorie | OP-Leistung | Überwachung | |
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5-039.32 | N | Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation: Implantation einer temporären Elektrode zur epiduralen Teststimulation | P5 | 31/36255 | 31/36505 | |
5-039.33 | N | Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation: Implantation mehrerer temporärer Elektroden zur epiduralen Teststimulation | P6 | 31/36256 | 31/36506 | |
5-039.34 | N | Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation: Implantation oder Wechsel einer permanenten Elektrode zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan | P5 | 31/36255 | 31/36505 | |
5-039.35 | N | Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation: Implantation oder Wechsel mehrerer permanenter Elektroden zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan | P6 | 31/36256 | 31/36506 | |
5-039.36 | N | Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation: Implantation oder Wechsel einer permanenten Elektrode (Plattenelektrode) zur epi-duralen Dauerstimulation, offen chirurgisch | P5 | 31/36255 | 31/36505 | |
5-039.37 | N | Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation: Implantation oder Wechsel mehrerer permanenter Elektroden (Plattenelektroden) zur epiduralen Dauerstimulation, offen chirurgisch | P6 | 31/36256 | 31/36506 | |
5-039.39 | N | Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation: Implantation oder Wechsel einer permanenten Elektrode zur epiduralen Stimulation mit einem extrakorporalen Neurostimulator, perkutan | P5 | 31/36255 | 31/36505 | |
5-039.8 | N | Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation oder Wechsel einer subduralen Elektrode zur Vorderwurzelstimulation | P5 | 31/36255 | 31/36505 | |
5-039.a7 | N | Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Entfernung von Elektroden: Mehrere subdurale Elektroden | P3 | 31/36253 | 31/36504 | |
5-039.c7 | N | Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Revision von Elektroden: Spinalganglion, mehrere Elektroden | P3 | 31/36253 | 31/36504 | |
5-039.d | N | Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Entfernung von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation oder zur Vorderwurzelstimulation | P4 | 31/36254 | 31/36504 | |
5-039.e0 | N | Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Ein-kanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar | P5 | 31/36255 | 31/36505 | |
5-039.e1 | N | Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar | P6 | 31/36256 | 31/36506 | |
5-039.e2 | N | Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, mit wiederaufladbarem Akkumulator | P6 | 31/36256 | 31/36506 | |
5-039.e3 | N | Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, mit elektromagnetischer Energieübertragung, Mikrowellen | P6 | 31/36256 | 31/36506 | |
5-039.g | N | Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Vorderwurzelstimulation mit Implantation oder Wechsel einer sub-duralen Elektrode | P4 | 31/36254 | 31/36504 | |
5-039.j1 | N | Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation oder Wechsel von Neurostimulationselektroden zur Stimulation von Spinalganglien: Mehrere Elektroden zur Ganglienstimulation | P3 | 31/36253 | 31/36504 |
Die jährliche Aktualisierung des OPS, herausgegeben durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), macht eine Anpassung des Anhangs 2 zum EBM erforderlich.
Vor dem Jahr 2021 erfolgte die Anpassung des OPS immer erst zum zweiten Quartal des Jahres. Die nun frühere Anpassung geht auf eine gesetzliche Regelung zurück, die mit dem MDK-Reformgesetz in das SGB V aufgenommen wurde. Demnach ist der Anhang 2 ab dem Jahr 2021 jeweils zum 1. Januar anzupassen.
Ärztinnen und Ärzte können ambulante Operationen nur dann abrechnen, wenn sie bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) stellen, die diesen genehmigen muss.
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EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
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