Monoklonale Antikörper: Präexpositionsprophylaxe abrechnen
Ab dem 1. Januar 2023 können Ärztinnen und Ärzte die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01940 für die Beratung und Injektion zur COVID-19 Präexpositionsprophylaxe (PrEP) mit monoklonalen Antikörpern (MAK) gemäß § 1a SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung abrechnen. Hierfür wird die neue GOP 01940 in einen neuen Abschnitt 1.7.9 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen. Die GOP 01940 wird vorerst bis zum 7. April 2023 befristet.
Ärztinnen und Ärzte können die GOP 01940 nur für monoklonale Antikörper ansetzen, die über die üblichen Vertriebswege (pharmazeutischer Großhandel und Apotheken) in Verkehr gebracht werden. Derzeit können sie die GOP 01940 nur für den monoklonalen Antikörper Evusheld® (Wirkstoffe: Tixagevimab und Cilgavimab) abrechnen. Zukünftig sollen weitere Leistungen im Zusammenhang mit monoklonalen Antikörpern über den EBM abrechenbar werden.
Die Präparate, die über den Bund über sogenannte Stern- oder Satellitenapotheken zur Verfügung gestellt werden, können sie nur über die GOP 88400 bis 88403 der Monoklonale-Antikörper-Verordnung (MAKV) abrechnen.
Die GOP 01940 können folgende Fachgruppen abrechnen:
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte können die GOP 01940 gemäß § 1a SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung nur bei Patientinnen und Patienten abrechnen, bei denen:
- aus medizinischen Gründen kein oder kein ausreichender Immunschutz gegen COVID-19 durch eine Impfung erzielt werden kann oder
- bei denen Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Kontraindikation nicht durchgeführt werden können und sie Risikofaktoren für einen schweren Verlauf einer Erkrankung an COVID-19 haben.
Bei Ansatz der GOP 01940 können sie im aktuellen Quartal und im Folgequartal die GOP 88401 und 88402 nach der MAKV nicht abrechnen.
Die GOP 01940 setzen Ärztinnen und Ärzte an, wenn sie die Indikation für eine COVID-19-PrEP prüfen und die Patientin oder den Patienten aufklären und beraten. Zudem ist für die GOP eine Dauer von mindestens 10 Minuten vorgesehen. Die Abbildung der intramuskulären Injektionen ist fakultativer Leistungsinhalt. Sie können die GOP 01940 also auch abrechnen, wenn bei der Versicherten oder dem Versicherten nach erfolgter Beratung keine COVID-19-PrEP, z. B. auf Patientenwunsch, durchgeführt wird.
Die neue GOP 01940 können Ärztinnen und Ärzte höchstens zweimal im Krankheitsfall abrechnen. Die zweimalige Berechnung im Krankheitsfall der GOP im Krankheitsfall setzt jedoch eine Gabe der COVID-19-PrEP voraus. Am Behandlungstag können sie die GOP 01940 nicht neben den Versicherten- und Grundpauschalen ansetzen. Die GOP 01940 ist 18,73 Euro (163 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Punktwert 2023 ist 11,4915 Cent.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
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Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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