DiGA „zanadio“ abrechnen
Ab dem 1. Januar 2023 können Ärztinnen und Ärzte die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01473 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der dauerhaft im DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V aufgenommenen Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „zanadio“ abrechnen. Die neue GOP 01473 wird in den Abschnitt 1.4 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Bisher konnten sie die Verlaufskontrolle für die DiGA „zanadio“ über die Pauschale 86700 aus der Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) abrechnen. Ab dem 1. Januar 2023 können sie die Verlaufskontrolle für die DiGA „zanadio“ nur noch über die neue GOP 01473 abrechnen. „Zanadio“ wird aus der Leistungsbeschreibung der Pauschale 86700 gestrichen, um eine doppelte Berechnungsfähigkeit dieser Leistung auszuschließen.
Die neue GOP 01473 können sie ausschließlich bei Adipositas-Patientinnen abrechnen. „Zanadio“ hilft Patientinnen, durch eine Veränderung ihrer Gewohnheiten in den Bereichen Bewegung, Ernährung sowie weiterer Verhaltensweisen, langfristig ihr Gewicht zu reduzieren.
Aufgrund der nicht ausreichenden Datenlage kann keine statistisch signifikante Aussage zur Wirksamkeit der DiGA „zanadio“ bei männlichen Patienten getroffen werden.
Folgende Fachgruppen können die neue GOP 01473 abrechnen:
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
- Internistinnen und Internisten mit dem Schwerpunkt Endokrinologie
- Internistinnen und Internisten mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie
- Internistinnen und Internisten mit dem Schwerpunkt Kardiologie
Die neue GOP 01473 ist 7,35 Euro (64 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2023 ist 11,4915 Cent. Sie soll zunächst extrabudgetär vergütet werden. Sie können die GOP 01473 einmal im Behandlungsfall und höchstens zweimal im Krankheitsfall abrechnen. Sie können die GOP 01473 nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen ansetzen.
Wichtig: Laut den Nutzungsbestimmungen der DiGA können sie nur Patientinnen im Alter von mindestens 18 Jahren mittels der DiGA „zanadio“ versorgen.
DiGA „Vivira“: Weitere Fachgruppe darf abrechnen
Ab dem 1. Januar 2023 können Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin die GOP 01472 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Vivira“ aus dem Abschnitt 1.4 im EBM abrechnen. Die GOP 01472 wird dazu in die Präambel 27.1 Nr. 4 aufgenommen.
„Vivira“ dient der Behandlung von Rückenschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose).
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EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
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