Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Januar 2023

Affenpocken: GOP 32810 abrechnen

Ab dem 1. Januar 2023 rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Labor die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 32810 für den nukleinsäurebasierten Nachweis auf Affenpocken (Orthopoxviren) ab. Die GOP 32810 wird in den Unterabschnitt 32.3.12 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.

Die zum 1. Juni 2022 eingeführte Pseudo-GOP 88740 für den Nachweis auf Affenpocken wird zum 31. Dezember 2022 gestrichen. 

Test auf Affenpocken veranlassen

Ärztinnen und Ärzte entnehmen bei Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine Affenpocken-Infektion die Probe aus einer Haut- oder Schleimhautläsion und beauftragen die Laboruntersuchung auf Affenpocken. Die Veranlassung nehmen sie auf dem Muster 10 (Labor-Anforderungsschein) vor. Ärztinnen und Ärzte, die die Laboruntersuchung veranlassen, rechnen ihre Versicherten- bzw. Grundpauschale ab.  

Veranlassen Ärztinnen und Ärzte die Laboruntersuchung nach der GOP 32810, geben sie die Kennnummer 32006 in der Abrechnung mit an. Das Laborbudget wird dann nicht belastet. Die Erkrankung durch Affenpocken und der Erregernachweis von Affenpocken sind namentlich meldepflichtig. 

Laboruntersuchung auf Affenpocken vornehmen

Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie rechnen die neue GOP 32810 für den Nukleinsäurenachweis auf Affenpocken ab. Die Befundmitteilung an die veranlassende Praxis erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Materialeingang im Labor.

Die GOP 32810 ist mit 19,90 Euro bewertet und sie können sie bis zu dreimal im Behandlungsfall abrechnen. Die Vergütung soll zunächst extrabudgetär erfolgen. 

Genehmigung erhalten

Um den Labortest auf Affenpocken (GOP 32810) abzurechen, benötigen Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor.

Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, die bereits eine Genehmigung Spezial-Labor für den Abschnitt 32.3.12 besitzen, können die GOP 32810 automatisch abrechnen und brauchen keinen neuen Antrag zu stellen. 

zuletzt aktualisiert am: 27.12.2022

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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