Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Juli 2023

Glukosemessung: Bestimmungen geändert

Ab dem 1. Juli 2023 ändern sich Bestimmungen zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP) 03355, 04590 und 13360 für die Anleitung von Patientinnen und Patienten zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM). Ärztinnen und Ärzte beachten die geänderte Häufigkeit der Berechnungsfähigkeit und die neue Abrechnungsvoraussetzung. Hierfür wird die erste Anmerkung geändert und eine neue zweite Anmerkung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.

Abrechnungshäufigkeit angepasst

Ärztinnen und Ärzte rechnen die GOP 03355, 04590 und 13360 neu höchstens siebenmal je System eines Real-Time-Messgerätes im Krankheitsfall ab (davor waren es zehnmal im Krankheitsfall unabhängig von einem evtl. Systemwechsel). Dabei beachten sie, dass je rtCGM-System die Abrechnung in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen erfolgt. Sie rechnen die GOP je vollendete zehn Minuten für die Anleitung zu Selbstanwendung einer Patientin oder eines Patienten und/oder dessen Bezugsperson ab.

Die neue Anmerkung an den GOP stellt klar, dass Ärztinnen und Ärzte die GOP 03355, 04590 und 13360 nur im Zusammenhang mit der ersten Verordnung eines rtCGM-Systems oder dem Umstieg auf ein anderes System abrechnen. Die Vorgaben der Anleitung zur Selbstanwendung ergeben sich aus § 3 Nr. 3 der Nr. 20 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV) des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA).

Wer darf abrechnen?

  • Die GOP 03355 rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit der Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder der Qualifikation „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ ab.
  • Die GOP 04590 rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder der „Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie“ oder mit der Qualifikation „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft“ ab.
  • Die GOP 13360 rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit der Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder der Qualifikation „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft“ ab.
zuletzt aktualisiert am: 25.05.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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