Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung April 2023

Labor: Detailänderungen

Zum 1. April 2023 gibt es Detailänderungen bei Leistungen der In-vitro-Diagnostik im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Ärztinnen und Ärzte beachten neben redaktionellen Anpassungen auch geänderte Leistungsinhalte.

Speziallabor-Leistungen geändert

Die Gebührenordnungsposition (GOP) 32246 (Quantitative chemische oder physikalische Bestimmung) im Unterabschnitt 32.3.4 (Klinisch-chemische Untersuchungen) und die GOP 32463 (Quantitative Bestimmung des Cystatin C) im Unterabschnitt 32.3.5 (Immunologische Untersuchungen) werden angepasst.

Ärztinnen und Ärzte müssen zur Abrechnung der GOP 32246 zukünftig die medizinische Notwendigkeit begründen, wenn sie eine quantitative Bestimmung von Kohlenmonoxid-Hämoglobin durchführen. Sie begründen die Notwendigkeit in dem Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009).

Hintergrund ist, dass die Untersuchung „Kohlenmonoxid-Hämoglobin“ inhaltsgleich von der GOP 32251 im EBM abgedeckt ist.

Eine weitere Änderung erfolgt bei der GOP 32463. Ärztinnen und Ärzte können die GOP nun auch abrechnen, wenn die glomeruläre Filtrationsrate im Rahmen der quantitativen Bestimmung des Cystatin C mittels der CKD-EPI-Formel berechnet wird. Zuvor konnte die Filtrationsrate bei chronischen Nierenschädigungen nur mittels MDRD- Formel berechnet werden.

Redaktionelle Anpassungen beachten

Zum 1. April 2023 gibt es folgende redaktionelle Detailänderungen am Wirtschaftlichkeitsbonus nach der GOP 32001 und bei den Allgemeinlabor-Leistungen:

  • Bei der GOP 08635 (Stimulationsbehandlung zur Kryokonservierung von Eizellen) wird ein Abrechnungsausschluss im Zyklusfall zum Wirtschaftlichkeitsbonus nach GOP 32001 aufgenommen analog zu anderen Leistungen der Reproduktion (GOP 08535, 08536, 08550, 08555 und 08558).
  • Im Unterabschnitt 32.2.3 (Physikalische oder chemische Untersuchungen) wird der Katalog mit den GOP 32092 (Quantitative Bestimmung CK-MB) und 32094 (Quantitative Bestimmung Glykierte Hämoglobine (z. B. HbA1 und/oder HbA1c)) gestrichen und die Leistungen als einzelne GOP aufgeführt. Auch können Ärztinnen und Ärzte die Quantitative Bestimmung nach der GOP 32094 ab dem 1. April 2023 nur noch zur Bestimmung des HbA1c-Werts abrechnen.
  • Ebenfalls im Unterabschnitt 32.2.3 wird der Katalog mit den GOP 32097 (Untersuchung des/der natriuretischen Peptides/Peptide BNP und/oder NT-Pro-BNP und/oder MR-Pro-ANP) und 32101 (Quantitative Bestimmung TSH mittels Immunoassay) gestrichen und als einzelne Leistungen aufgeführt. In den neuen Leistungsbezeichnungen ist die Erbringung mittels Immunoassay nicht aufgeführt.

Genehmigung erhalten

Um die Quantitative chemische oder physikalische Bestimmung (GOP 32246) und Quantitative Bestimmung von Cystatin C (GOP 32463) abzurechen, benötigen Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor. 

 

zuletzt aktualisiert am: 23.02.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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