Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung April 2023

Kontrolluntersuchungen in Grundpauschalen integriert

Die befristet in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommenen psychiatrischen und neurologischen Kontrolluntersuchungen mit den Gebührenordnungspositionen (GOP) 16223 und 21235 werden zum 1. April 2023 in die jeweilige Grundpauschale (GOP 16210 bis 16212 sowie 21210 bis 21215) überführt.  

Für folgende Fachgruppen ist die Kontrolluntersuchung in der Grundpauschale enthalten:

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Neurochirurgie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie

Die Kontrolluntersuchungen waren im Zuge der Weiterentwicklung des EBM zum 1. April 2020 zwei Jahre befristet in den EBM aufgenommen worden.

Nachdem in einer Überprüfung ermittelt wurde, dass die Untersuchungen relativ selten abgerechnet werden, werden die Leistungen zum 1. April 2023 in die Grundpauschalen überführt. Infolgedessen wird die Bewertung der Grundpauschalen 16210, 16211, 21214 und 21215 um einen Punkt und die Bewertung der Grundpauschale 16212 um zwei Punkte angehoben. Bei den psychiatrischen Grundpauschalen 21210 bis 21212 sowie der Grundpauschale 21213 erfolgt keine Anpassung.

Bewertungsanpassungen überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Bewertung bis 31. März 2023

Bewertung neu ab 1. April 2023

16210

Grundpauschale für Versicherte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

22,41 Euro* (195 Punkte)

22,52 Euro* (196 Punkte)

16211

Grundpauschale für Versicherte ab Beginn des 6. Bis zum vollendeten 59. Lebensjahr

21,03 Euro* (183 Punkte)

21,14 Euro* (184 Punkte)

16212

Grundpauschale für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres

21,14 Euro* (184 Punkte)

21,37 Euro* (186 Punkte)

21214

Grundpauschale für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr

29,07 Euro* (253 Punkte)

29,19 Euro* (254 Punkte)

21215

Grundpauschale für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres

29,99 Euro* (261 Punkte)

30,10 Euro* (262 Punkte)

*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)

zuletzt aktualisiert am: 21.02.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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