Vorläufige Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) abrechnen
Seit dem 1. Mai 2022 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neu für die Verlaufskontrolle und Auswertung bestimmter vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommener DiGA die Pauschale 86700 abrechnen. Für die Erstverordnung einer vorläufig aufgenommenen DiGA für Kinder und Jugendliche (zwölf bis 17 Jahre) können Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin neu die Pauschale 86701 abrechnen. Die Anlage 34 des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) wurde entsprechend angepasst.
Ab 1. Januar 2023 können sie die Pauschale 86701 für die Erstverordnung einer DiGA nicht mehr abrechnen. Für die Erstverordnung und Folgeverordnung einer DiGA rechnen sie zukünftig die Versicherten- oder Grundpauschale ab.
Die Patientengruppen, die sie mittels der jeweiligen DiGA versorgen können, sind in den Nutzungsbestimmungen der DiGA angegeben.
Neue Leistungen überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
---|---|---|---|
86700 | Pauschale für Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung einer vorläufigen DiGA gemäß Anhang 1 Absatz 1 Anlage 34 BMV-Ä Obligater Leistungsinhalt:
| einmal im Behandlungsfall und höchstens zweimal im Krankheitsfall | 7,12 Euro |
86701 | Pauschale für das Ausstellen einer Erstverordnung einer vorläufigen DiGA für Kinder und Jugendliche, in der Altersgruppe zwölf bis 17 Jahre | einmal im Behandlungsfall, häufiger nur mit Begründung | 2 Euro |
Die Leistungen sollen zunächst extrabudgetär vergütet werden.
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können für die Erstverordnung einer im DiGA-Verzeichnis gelisteten DiGA die Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 über den EBM abrechnen. Diese können sie sowohl für vorläufig als auch für dauerhaft im DiGA-Verzeichnis gelistete DiGA abrechnen. Die GOP 01470 ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Verlaufskontrolle und Auswertung abrechnen
Für die Verlaufskontrolle und Auswertung bestimmter vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommener DiGA können Ärztinnen und Ärzte neu die Pauschale 86700 abrechnen.
Rechnen sie die Pauschale 86700 ab, geben sie die Pharmazentralnummer (PZN) der DiGA jeweils im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) an.
Sie können die 86700 im Behandlungsfall nicht neben der Erstverordnung derselben DiGA (GOP 01470) abrechnen.
Die 86700 können sie derzeit für folgende DiGA abrechnen:
- Zanadio (ab 1. Januar 2023 nur über GOP 01473 abrechenbar)
- Invirto - Die Therapie gegen Angst
- Cankado Pro-React Onco
- Mawendo
- Oviva Direkt für Adipositas
- compagnion patella.
Falls eine dieser vorläufig aufgenommenen DiGA aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen wird, können Praxen für diese DiGA die Pauschale 86700 nicht mehr abrechnen.
Kinderärztinnen und Kinderärzte können Erstverordnung abrechnen
Für die Erstverordnung einer vorläufig aufgenommenen DiGA für Kinder und Jugendliche (Zwölf bis 17 Jahre) können haus- und fachärztliche Kinderärztinnen und Kinderärzte neu die Pauschale 86701 abrechnen. Diese ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Rechnen sie die 86701 aufgrund der Erstverordnung mehrerer DiGA mehrmals bei einer Patientin oder einem Patienten im Behandlungsfall ab, geben sie ab der zweiten Abrechnung der 86701 die PZN der verordneten DiGA jeweils im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) an.
Im DiGA-Verzeichnis sind derzeit folgende vorläufig aufgenommene DiGA für Kinder und Jugendliche (zwölf bis 17 Jahre) gelistet:
- Rehappy
- Mawendo
- compagnion patella
Falls eine vorläufig aufgenommene DiGA für Kinder und Jugendliche aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen wird, können Kinderärztinnen und -ärzte für diese DiGA die Pauschale 86701 nicht mehr abrechnen.
Wenn sie die 86701 im Rahmen einer Videosprechstunde erbringen, kennzeichnen sie die Pauschale 86701 mit dem Suffix V (86701V). Für die Abrechnung benötigen sie einen zertifizierten Videodienstanbieter. Diesen melden sie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) ganz einfach über das Formular "zertifizierten Videodienstanbieter melden".
Hintergrund: Die Änderung an Anlage 34 BMV-Ä erfolgte, da bisher Kinderärztinnen und Kinderärzte für die Erstverordnung einer im DiGA-Verzeichnis gelisteten DiGA die GOP 01470 nicht abrechnen können, da DiGA laut Nutzungsbestimmungen nur für Patientinnen und Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren vorgesehen sind.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt