Beobachtungsleistungen bei Infusion- und Medikamentengabe
Ab 1. April 2022 können Ärztinnen und Ärzte neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Beobachtung und Betreuung nach einer Infusionsgabe oder oralen Medikamentengabe abrechnen. Die neuen GOP 01540 bis 01545 werden in den Abschnitt 1.5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen. Die bisherigen GOP 01514, 01516 und 01517 für die Beobachtung und Betreuung werden gestrichen und in die neuen GOP überführt. Neu können Ärztinnen und Ärzte auch die Infusionsgabe von Velmeanase alfa (Lamzede ®) nach GOP 02102 abrechnen.
Ärztinnen und Ärzte der folgenden Fachgruppen können die neuen GOP abrechnen:
- Kinder- und Jugendmedizin mit Voraussetzung der Berechnungsfähigkeit der Abschnitte 4.4 (im Schwerpunkt tätig) und 4.5 (mit Zusatzweiterbildung)
- Innere Medizin
- Neurologie
- Nervenheilkunde
- Neurologie und Psychiatrie
- Neurochirurgie
Beobachtung und Betreuung nach Infusionsgabe abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen für die Infusiongabe mit Sebelipase alfa (Kanuma ®) oder Velmanase alfa (Lamzede ®) die anschließende Beobachtung und Betreuung neu über die GOP 01540, 01541 und 01542 ab. Vor dem 1. April 2022 rechnen Ärztinnen und Ärzte die GOP 01514 bei der Gabe von Velmanase alfa oder Sebelipase alfa für die Beobachtung und Betreuung bei mehr als zwei Stunden ab. Bei den neuen GOP ist die Dauer der Betreuung entscheidend:
- GOP 01540 bei einer Dauer von mehr als zwei Stunden
- GOP 01541 bei einer Dauer von mehr als vier Stunden
- GOP 01542 bei einer Dauer von mehr als sechs Stunden
Die Infusionsgabe ist Bestandteil der neuen GOP und Ärztinnen und Ärzte rechnen sie bei einer anschließenden Beobachtung und Betreuung entsprechend nicht gesondert ab.
Ärztinnen und Ärzte geben bei der Abrechnung der neuen GOP zwingend das Präparat, die Begründung der erforderlichen Überwachung gemäß der jeweiligen Fachinformation (zum Beispiel Dosierung, Erstgabe oder Körpergewicht) und die Überwachungsdauer im freien Begründungstext (Feldkennung 5009) an.
Rechnet die Ärztin beziehungsweise der Arzt die GOP 01541 bei einer Beobachtung und Betreuung nach der Infusionsgabe mit Kanuma ® zum Beispiel ab, sieht die Angabe im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) so aus: Kanuma, Erstgabe, 4,5 Stunden.
Verabreichen Ärztinnen und Ärzte die Infusion und es ist keine mehrstündige Beobachtung erforderlich, so können sie die GOP 02102 auch neu für die Gabe des Medikamentes Lamzede ® abrechnen. Im EBM wird im ersten Spiegelstrich der obligate Leistungsinhalt von der intravenösen Infusionstherapie in eine intravasale Infusionstherapie geändert. Wie bisher können Ärztinnen und Ärzte dies auch bei der Infusionsgabe von Kanuma ® nach GOP 02102 durchführen und abrechnen.
Beobachtung und Betreuung nach oraler Medikamentengabe abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können die neuen GOP 01543 bis 01545 abrechnen, wenn nach der oralen Medikamenteneinnahme eine Beobachtung und Betreuung über mehrere Stunden hinweg notwendig wird. Diese können sie bei der Gabe von Fingolimod (Gilonya ®), Ozanimod (Zeposia ®), Ponesimod ( Ponvory ®) oder Siponimod (Mayzent ®) durchführen und abrechnen. Sie rechnen die GOP entsprechend der Betreuungsdauer folgendermaßen ab:
- GOP 01543 bei einer Dauer von mehr als zwei Stunden
- GOP 01544 bei einer Dauer von mehr als vier Stunden
- GOP 01545 bei einer Dauer von mehr als sechs Stunden
Vor dem 1. April 2022 rechnen Ärztinnen und Ärzte nur für die Beobachtung nach der oralen Einnahme von Gilonya ® die GOP 01516 und nach Einnahme von Mayzent ® die GOP 01517 bei einer Dauer von mehr als sechs Stunden ab. Diese GOP werden gestrichen und in die neuen GOP überführt sowie um weitere Medikamente zur oralen Gabe erweitert.
Ärztinnen und Ärzte geben bei der Abrechnung das Präparat, die Begründung der erforderlichen Überwachung gemäß der jeweiligen Fachinformation (z.B. Dosierung, Erstgabe oder Körpergewicht) und die Überwachungsdauer im freien Begründungstext (Feldkennung 5009) zwingend an.
Rechnet die Ärztin beziehungsweise der Arzt die GOP 01545 bei einer Beobachtung und Betreuung nach der Medikamentengabe mit Zeposia ® zum Beispiel ab, sieht die Angabe im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) so aus: Zeposia, Dosiserhöhung, 6,20 Stunden.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt