OPS: neue Version
Zum 1. April 2020 hat der Bewertungsausschuss beschlossen, im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) den Anhang 2 an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2020 anzupassen. Dazu werden neue OPS-Codes aufgenommen und andere beendet.
Neu sind unter anderem OPS-Codes
- für die partielle transorale Tonsillektomie mit Adenotomie (5-282.1)
- für den laparoskopisch transperitonealen Verschluss einer Hernia umbilicalis, Hernia epigastrica und Narbenhernie mit alloplastischem, allogenem oder xenogenem Material nach der Art der angewendeten Technik (5-534.36, 5-534.37, 5-535.36, 5-535.37, 5-536.49,5-536.4a)
- für die Stabilisierung einer Pseudarthrose ohne weitere Maßnahmen, unterteilt nach der Lokalisation (5-789.c ff.)
- für das Einlegen oder Entfernen eines Medikamententrägers an den Faszien eines oder mehrerer Finger (5-842.a ff., 5-842.b ff.), an den Muskeln der Hand (5-843.d, 5-843.e) und eines subfaszialen Medikamententrägers, unterteilt nach der Lokalisation (5-850.h ff., 5-850.j ff.).
Die OPS-Codes 5-534.31, 5-535.31, 5-536.41 und 5-897.1 werden gestrichen.
Ärzte können die Gebührenordnungspositionen (Eingriffe der HNO-Chirurgie der Kategorie N3 mit Überwachung und Nachbehandlung), die zum OPS-Kode 5-282.1 gehören, nur bei Patienten abrechnen, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Es muss eine symptomatische Hyperplasie der Tonsillen (Vergrößerung der Rachen- und Gaumenmandeln) und eine klinisch relevante Beeinträchtigung vorliegen, bei der eine konservative Behandlung nicht ausreicht.
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