Funktionelle Entwicklungstherapie per Video
Praxen, die eine sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen nach Anlage 11 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) anbieten, können seit dem 15. Mai 2020 die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 14223 für die funktionelle Entwicklungstherapie per Video abrechnen. Die Therapie führt ein qualifizierter Praxismitarbeiter nach § 3 der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV-Mitarbeiter) durch. Die neue GOP 14223 wurde wegen der Corona-Pandemie in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) befristet bis zum 31. März 2022 aufgenommen.
Die Sonderregelungen zur funktionellen Entwicklungstherapie wegen Corona gelten bis zum 31. März 2022.
Die GOP 14223 (im Abschnitt 14.3 EBM) ist 11,35 Euro wert (102 Punkte); bundeseinheitlicher Punktwert 2021 ist 11,1244 Cent. Praxen können diese Einzelbehandlung je vollendete 15 Minuten abrechnen. Die Praxis benötigt einen zertifizierten Videodienstanbieter um die Leistung durchzuführen. Zusätzlich rechnet sie noch den Technikzuschlag mit der GOP 01450 für die Durchführung per Video ab.
Den Technikzuschlag rechnet die Praxis ab, obwohl der vorgeschriebene Arzt-Patienten-Kontakt nicht stattfindet, da der qualifizierte Praxismitarbeiter die funktionelle Entwicklungstherapie (GOP 14223) per Video durchführt. Diese Ausnahme ist ebenfalls bis zum 31. März 2022 vorgesehen.
Der SPV-Mitarbeiter der Praxis kann die funktionelle Entwicklungstherapie (GOP 14223) nur bei bekannten Patienten durchführen. Das bedeutet: Es fand ein persönlicher Kontakt in derselben Arztpraxis statt zwischen dem SPV-Mitarbeiter und dem Patienten in den letzten vier Quartalen (unter Einschluss des aktuellen Quartals).
Um die GOP 14223 abzurechnen, muss eine regelmäßige ärztliche Anleitung stattfinden.
Downloads
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis 31. März 2022) | pdf | 108 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis Dezember 2021) | pdf | 144 KB
- Beschluss Funktionelle Entwicklungstherapie per Video | pdf | 80 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis September 2021) | pdf | 153 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis Juni 2021) | pdf | 108 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis März 2021) | pdf | 118 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis Dezember 2020) | pdf | 116 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis September 2020) | pdf | 92 KB
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt