Funktionelle Entwicklungstherapie per Video
Praxen, die eine sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen nach Anlage 11 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) anbieten, konnten vom 15. Mai 2020 bis zum 31. März 2022 die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 14223 für die funktionelle Entwicklungstherapie per Video abrechnen. Die Therapie führt ein qualifizierter Praxismitarbeiter nach § 3 der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV-Mitarbeiter) durch. Die neue GOP 14223 wurde wegen der Corona-Pandemie in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Der SPV-Mitarbeitende der Praxis konnte die funktionelle Entwicklungstherapie (GOP 14223) nur bei bekannten Patientinnen und Patienten durchführen. Das bedeutet: Es fand ein persönlicher Kontakt in derselben Arztpraxis statt zwischen dem SPV-Mitarbeitenden und der Patientin beziehungsweise dem Patienten in den letzten vier Quartalen (unter Einschluss des aktuellen Quartals).
Um die GOP 14223 abzurechnen, musste eine regelmäßige ärztliche Anleitung stattfinden.
Die GOP 14223 (Abschnitt 14.3 EBM) ist 11,49 Euro wert (102 Punkte); bundeseinheitlicher Punktwert 2022 ist 11,2662 Cent. Praxen konnten diese Einzelbehandlung je vollendete 15 Minuten abrechnen. Die Praxis benötigt einen zertifizierten Videodienstanbieter um die Leistung durchzuführen. Zusätzlich rechnet sie noch den Technikzuschlag mit der GOP 01450 für die Durchführung per Video ab.
Den Technikzuschlag rechnete die Praxis ab, obwohl der vorgeschriebene Arzt-Patienten-Kontakt nicht stattfindet, da der qualifizierte Praxismitarbeitende die funktionelle Entwicklungstherapie (GOP 14223) per Video durchführte. Diese Ausnahme war ebenfalls bis zum 31. März 2022 vorgesehen.
Downloads
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis 31. März 2022) | pdf | 108 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis Dezember 2021) | pdf | 144 KB
- Beschluss Funktionelle Entwicklungstherapie per Video | pdf | 80 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis September 2021) | pdf | 153 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis Juni 2021) | pdf | 108 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis März 2021) | pdf | 118 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis Dezember 2020) | pdf | 116 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis September 2020) | pdf | 92 KB
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt