Gynäkologie: Verschiedene Änderungen
Mit der EBM-Reform zum 1. April 2020 ändern sich im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zahlreiche gynäkologische Leistungen. Es gibt Änderungen in der Vergütung der am häufigsten abgerechneten Gebührenordnungspositionen (GOP) – dargestellt in den Top-gynäkologischen-Leistungen. Daneben gibt es viele strukturelle Änderungen im EBM.
Entwicklung der Top-Leistungen
GOP | Kurzbeschreibung | Bewertung neu ab 1. April 2020 | Bewertung alt bis 31. März 2020 |
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08211 | Grundpauschale 6.- 59. Lebensjahr | 16,15 Euro* (147 Punkte) | 15,93 Euro* (145 Punkte) |
01770 | Betreuung einer Schwangeren | 128,77 Euro* (1172 Punkte) | 120,09 Euro* (1093 Punkte) |
01760 | Krebsfrüherkennung bei der Frau gemäß Abschnitt B. II. §§ 6 und 8 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) | 17,47 Euro* (159 Punkte) | 17,47 Euro* (159 Punkte) |
01761 | Krebsfrüherkennung bei der Frau gemäß Teil III. C. § 6 oKFERL | 19,67 Euro* (179 Punkte) | 19,67 Euro* (179 Punkte) |
01822 | Beratung einschließlich Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung | 12,42 Euro* (113 Punkte) | 12,42 Euro* (113 Punkte) |
08212 | Grundpauschale ab 60. Lebensjahr | 16,59 Euro* (151 Punkte) | 16,15 Euro* (147 Punkte) |
33044 | Sonographie der weiblichen Genitalorgane, gegebenenfalls einschließlich Harnblase | 14,28 Euro* (130 Punkte) | 15,49 Euro* (141 Punkte) |
01772 | Weiterführende Sonographie I | 39,88 Euro* (363 Punkte) | 41,97 Euro* (382 Punkte) |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2020 (10,9871 Cent)
Neu: Beschluss aus der 484. Sitzung des Bewertungsausschusses: Die Bewertung der TOP Leistung GOP 01770 wurde angepasst.
Gynäkologen rechnen die GOP 01770 für die Betreuung einer Schwangeren nach den Vorgaben aus den Mutterschafts-Richtlinien ab. Die Leistung können sie ab dem 1. April 2020 nur noch während einer vorliegenden Schwangerschaft bei Patientinnen abrechnen. Grund der Änderung ist, dass aus dem Verweis auf die „Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung“ in der Leistungslegende nicht abzuleiten ist, dass die GOP 01770 nach der Entbindung abgerechnet werden kann.
Die GOP 01770 können Gynäkologen ab dem 1. April 2020 je Patientin höchstens viermal je Schwangerschaft und nur bei Vorliegen einer Schwangerschaft abrechnen. Das wurde durch die Aufnahme von zwei Anmerkungen zur GOP 01770 klargestellt.
Damit die Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion (GOP 01816) auch bei Patientinnen erfolgen kann, die kurz nach einer Fehlgeburt erneut schwanger werden, wurden die Abrechnungsbestimmungen geändert. Das ist auch so in den Mutterschafts-Richtlinien vorgesehen.
Ärzte können ab dem 1. April 2020 die GOP 01816 (Nachweis von Chlamydia trachomatis im Urin) zweimal im Krankheitsfall veranlassen beziehungsweise abrechnen, aber nur einmal je Schwangerschaft.
Bisher konnten sie sie nur einmal im Krankheitsfall veranlassen beziehungsweise abrechnen, auch bei einer erneuten Schwangerschaft.
Im Rahmen der EBM-Reform zum 1. April 2020 wurde aufgenommen, dass ein und derselbe Arzt nicht die Untersuchung vor einem Schwangerschaftsabbruch (GOP 01901) sowie den Schwangerschaftsabbruch (GOP 01904: medizinische oder kriminologische Indikation, operativ) durchführen und abrechnen kann. Diese Leistungen wurden zunächst durch Anmerkungen an den GOP gegenseitig mit einem Abrechnungsausschluss versehen.
Wichtig: In der 499. Sitzung hat der Bewertungsausschuss die gegenseitigen Abrechnungsausschlüsse bei den GOP 01901 und 01904 rückwirkend zum 1. April 2020 wieder aufgehoben.
Demnach können Ärzte sie im Behandlungsfall wieder nebeneinander abrechnen. Dadurch soll ermöglicht werden, dass eine Praxis in einem Quartal vor einem operativen Schwangerschaftsabbruch unter medizinischer oder kriminologischer Indikation (nach der GOP 01904) auch eine klinische Untersuchung durchführen kann, die den primären Leistungsinhalt der GOP 01901 darstellt.
Im EBM wird zur Zusatzpauschale Onkologie (GOP 08345) neu aufgenommen, dass sie nicht neben Leistungen aus der Onkologie-Vereinbarung abgerechnet werden kann.
Gynäkologen konnten bisher schon nicht neben den Leistungen aus der Onkologie-Vereinbarung die GOP 08345 (Behandlung und/oder Betreuung eines Patienten mit einer gesicherten onkologischen Erkrankung bei laufender onkologischer Therapie oder Betreuung im Rahmen der Nachsorge) abrechnen. Die Onkologie-Vereinbarung hat die gegenseitigen Ausschlüsse bereits beinhaltet.
Die an der GOP 08345 aufgenommenen Abrechnungsausschlüsse sollen diese transparenter und nachvollziehbarer machen.
Gynäkologen mit der Zusatzbezeichnung Proktologie können ab dem 1. April 2020 neu die GOP 30600 als Zusatzpauschale Proktoskopie (Enddarmspiegelung)/Retroskopie (Mastdarmspiegelung) abrechnen. Hierzu wird eine entsprechende Anmerkung in die erste Bestimmung zum Abschnitt 30.6 aufgenommen. Bisher wurden nicht alle Fachärzte, die die Zusatzbezeichnung Proktologie erlangen können, berücksichtigt.
Neben den beschriebenen Änderungen für Gynäkologen gibt es weitere interessante Anpassungen bei der EBM-Reform:
- Allgemeine Bestimmungen im EBM angepasst
- Reproduktionsmedizin: Kapitel 8 neu strukturiert
- Operierende Praxen: Das hat sich geändert
- Samstagsprechstunde: neu bis 19 Uhr
- Chlamydienscreening beraten und Förderung sichern
- Empfängnisregelung: Leistungen angepasst
- Sonographie bei Schwangeren: Abrechnungsausschlüsse geändert
- Allergologie und Kostenpauschalen geändert
- Sonographie: Ausschlüsse bei onkologischen Erkrankungen gelockert
- Ambulante Betreuung und Nachsorge: Abschnitt 1.5 geändert
- Mammographie: Neoadjuvante Therapie
- Schmerztherapie: GOP 30740 abrechnen
- Psychotherapie: Kapitel 35 geändert
- Sonographie: transkavitäre Untersuchung
Den neuen EBM kennen
Zum 1. April 2020 ist der neue Einheitliche Bewertungsmaßsstab (EBM) in Kraft getreten. Was er genau im Wortlaut Neues bringt, können Mitglieder in der aktuellen Version nachlesen.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt