Der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist beschlossen und tritt zum 1. April 2020 in Kraft. Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf eine „kleine“ EBM-Reform geeinigt. Der Bewertungsausschuss hat neue Leistungen in den EBM aufgenommen und bestehende geändert. Ärztliche und psychotherapeutische Leistungen hat er betriebswirtschaftlich neu kalkuliert, da sich die Kosten in den vergangenen Jahren verändert haben. Auch die Zeiten, die Ärzte im Schnitt für eine Behandlung oder Untersuchung benötigen, wurden überprüft und auf den aktuellen Stand gebracht.
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