Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Paxlovid in der Praxis bevorraten und abgeben

Coronavirus: Paxlovid bevorraten und abgeben

Seit dem 18. August 2022 können Hausärztinnen und Hausärzte das antivirale Medikament Paxlovid (Wirkstoffe: Ritonavir und Nirmatrelvir) neu in ihrer Praxis vorrätig halten und im Bedarfsfall an ihre Patientinnen bzw. Patienten direkt abgeben. Für die Abgabe des Medikaments rechnen sie die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 88125 ab. Die Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung  wurde durch eine vierte Änderungsverordnung entsprechend angepasst.

Die GOP 88125 können Hausärztinnen und Hausärzte bis zum 7. April 2023 für die Abgabe des Arzneimittels Paxlovid je abgegebene Packung abrechnen. Die GOP 88125 war zunächst bis zum 30. September 2022 befristet.

Paxlovid bestellen und abgeben

Hausärztinnen und Hausärzte beziehen das Medikament Paxlovid auf dem Arzneimittelrezept (Muster 16) ohne Namensnennung. Als Kostenträger geben sie das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem Institutionskennzeichen (IK) 103609999 an. Praxen können bis zu fünf Therapieeinheiten beziehungsweise Packungen über ihre regelmäßige Bezugsapotheke auf diesem Weg beschaffen. Nach Abgabe des Medikaments an eine Patientin oder einen Patienten können sie die Nachbestellung in entsprechender Anzahl vornehmen.

Bei Abgabe an die erwachsenen Patientinnen und Patienten fügen Ärztinnen und Ärzte ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Verfügung gestelltes Informationsblatt bei. Darin enthalten sind Informationen für die orale Einnahme des Medikaments. Laut Fachinformation ist eine Abgabe des Medikaments an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht vorgesehen.

Für die Abgabe des Arzneimittels Paxlovid rechnen Hausärztinnen und Hausärzte die GOP 88125 je abgegebene Packung ab. Die GOP ist 15 Euro wert und befristet bis 7. April 2023 abrechenbar.

Hausärztinnen und Hausärzte rechnen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) die Leistungen wie gewohnt mit ihrer Quartalsabrechnung ab. Sie können hierbei für ihre Patientinnen und Patienten einen extra Behandlungsschein anlegen. Alternativ können sie die GOP 88125 bei gesetzlich Versicherten auch auf den gewohnten GKV-Schein abrechnen.

Kostenträger:

Name

VKNR

IKKT-GruppeKT- Abrechnungsbereich
KV Hessen – Abstrich Reiserückkehrer40810

100040810

3000

Einzelverordnung bleibt bestehen

Das Verfahren zur patientenindividuellen Verordnung von Paxlovid bleibt für alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bestehen. Die fachärztlich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und auch die Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin können nur über diesen Beschaffungs- und Versorgungsweg ihre Patientinnen und Patienten betreuen.

zuletzt aktualisiert am: 06.09.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen