Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Ärztinnen und Ärzte können bei Atemwegserkrankungen nach telefonischem Kontakt AU-Bescheinigungen ausstellen. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Regelung eingeführt.

AU-Bescheinigung per Telefon

Die Sonderregelung, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten nach telefonischer Anamnese krankschreiben können, wurde zum 4. August 2022 wieder eingeführt. Die Sonderregelung wurde befristet bis zum 31. März 2023 verlängert. Bisher war sie bis zum 30. November 2022 gültig. Die Regelung schützt vor allem die besonders gefährdeten Risikogruppen wie Ältere oder chronisch Kranke, die dringend regelmäßig in die Praxis müssen, vor vermeidbaren und für sie besonders bedrohlichen Infektionen.

Ärztinnen und Ärzte können Patientinnen und Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege bei Bedarf per Telefon krankschreiben. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist entsprechend geändert.

Nach einer telefonischen Anamnese können Ärztinnen und Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) (Muster 1) bis zu sieben Tage ausstellen. Bei Bedarf kann diese einmalig um weitere sieben Tage verlängert werden. Empfohlen wird, die Regelung sorgfältig, zurückhaltend und insbesondere bei bereits bekannten Patientinnen und Patienten anzuwenden.

Bei der Erkrankung eines Kindes können Ärztinnen und Ärzte eine „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) per Telefon ausstellen.

AU per Telefon abrechnen

Ärztinnen und Ärzte rechnen die Versicherten- oder Grundpauschale ab, wenn sie die Patientin oder den Patienten in dem Quartal mindestens einmal in der Praxis getroffen oder per Videosprechstunde versorgt haben ab. Wenn sie nur über das Telefon Kontakt haben, rechnen sie die Gebührenordnungsposition (GOP) 01435 (Bereitschaftspauschale) aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab.

Für den postalischen Versand der AU-Bescheinigung rechnen Ärztinnen/Ärzte die GOP 88122 (Hessenspezifische GOP) für das Porto ab. Die GOP 88122 (AU-Bescheinigung an die Patientin oder den Patienten übersenden bei telefonischer Ausstellung als Sonderregelung Corona) ist 90 Cent wert.

Mehr Infos: Anamnese zur Feststellung einer AU

In der Arbeitsunfähigkeits-​Richtlinie (AU-RL)  des G-BA sind die Regeln festgelegt, die Ärzte für die Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten zu beachten haben. Grundsätzlich gilt, nur die Ärztin oder der Arzt trifft die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben

Beim G-BA wurde der Vorschlag eingebracht, bei bekannten Patientinnen und Patienten unabhängig von Corona neben der Videosprechstunde auch eine telefonische AU für bis zu sieben Kalendertage zu ermöglichen. Dieses Beratungsverfahren soll im G-BA unabhängig von der Corona-Sonderregelung fortgesetzt und im November entschieden werden, wie weiter verfahren wird.

zuletzt aktualisiert am: 22.11.2022

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