Abrechnung & EBM
Der EBM ist die Abrechnungsgrundlage für die vertragsärztliche Versorgung: Er katalogisiert die Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen den EBM in einem paritätisch besetzten Bewertungsausschuss gemeinsam. Seine Rechtsverbindlichkeit ergibt sich aus § 87 Sozialgesetzbuch V. Die Einzelheiten der Abrechnung in Hessen regelt darüber hinaus die Abrechnungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), die beispielsweise Abgabefristen, Vorquartalsfälle und Abschlagszahlung umfasst.
Die KVH unterstützt ihre Mitglieder auch in Corona-Zeiten umfassend bei allen Themen der Abrechnung: Jetzt beraten lassen.
Wichtig für die Abrechnung in Hessen:
*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.