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Ein besserer Service und mehr Eigenverantwortung für Sie: Online-Passwort verfällt nicht mehr automatisch
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 1. Januar 2011 sind Sie verpflichtet, Ihre Quartalsabrechnung an die KV Hessen online zu übermitteln. Um die Online-Services der KV Hessen nutzen zu können, benötigen Sie ein Passwort. Dieses Passwort wird bei der KV beantragt und von der KV vergeben, um anschließend dann von Ihnen als Nutzer verwaltet und ggf. geändert zu werden.
Bisher sind die von der KV vergebenen Passwörter automatisch nach 90 Tagen verfallen und mussten dann geändert werden. Diesen Schritt haben wir ab sofort verändert: Die Gültigkeit der Passwörter ist nun unbegrenzt!
Trotzdem empfehlen wir Ihnen, die Online-Grundregeln von Benutzername und Passwort auch bei Ihren Abrechnungsdaten anzuwenden. Das heißt: Wechseln Sie Ihr Passwort regelmäßig und achten Sie darauf, dass Sie eine Kombination aus mindestens 8 Zeichen, bestehend aus Buchstaben (Groß- und Kleinschreibung), Zahlen sowie Sonderzeichen, verwenden. Einige Hinweise dazu, welche Eigenschaften ein Passwort "sicher" machen, finden Sie unter "Passwort-Info". So schützen Sie sich und Ihre Daten besser vor Missbrauch.
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
12.12.2012
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