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Ergänzung zum info.doc-Artikel „Leistungen im Vertretungsfall mit LANR und BSNR richtig kennzeichnen“Wichtige Information zum Artikel in info.doc Nr. 6 vom Dezember 2009, S. 16Ergänzung zum info.doc-Artikel "Leistungen im Vertretungsfall mit LANR und BSNR richtig kennzeichnen", info.doc Nr. 6, Seite 16Die Darstellung der Kennzeichnung im oben genannten Artikel bedarf einer Ergänzung. Zwar beschreibt der Artikel die Regelung zur Kennzeichnung auf Bundesebene korrekt. Die KV Hessen hat sich aber aus pragmatischen Gründen für ein anderes Verfahren entschieden: Erfolgt eine Vertretung in der Praxis des Arztes, der sich vertreten lässt, müssen die Leistungen sowohl mit der LANR als auch mit der BSNR des Arztes, dessen Vertretung übernommen wird, gekennzeichnet werden |
24.06.2010 |