Zulassungsausschuss
Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zu stellen.
Eine vorsorgliche Antragstellung ohne Angabe eines Praxissitzes ist nicht zulässig.
Wichtige Informationen zu den notwendigen Antragsunterlagen sowie den unbedingt einzuhaltenden Antragsfristen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Formular sowie der Verfahrensordnung des Zulassungsausschusses.
Wegen Rückfragen zur Verfahrensordnung haben wir in info.doc Nr. 4 vom August 2010 eine Information veröffentlicht, die Sie über diesen Link einsehen können.
Alle Informationen: Voraussetzungen und Bedingungen für die Gründung einer Arzt- oder Psychotherapeuten-Praxis
Hier können Sie die Sitzungstermine der Zulassungsausschüsse einsehen. Die Termine 2013 sind jetzt für Sie eingestellt!













