Zulassungsausschuss
Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zu stellen.
Eine vorsorgliche Antragstellung ohne Angabe eines Praxissitzes ist nicht zulässig.
Informationen zu den notwendigen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Formular sowie der Verfahrensordnung des Zulassungsausschusses.
Wegen Rückfragen zur Verfahrensordnung haben wir in info.doc Nr. 4 vom August 2010 eine Information veröffentlicht, die Sie über diesen Link einsehen können.
Alle Informationen: Voraussetzungen und Bedingungen für die Gründung einer Arzt- oder Psychotherapeuten-Praxis
Formulare für Ärzte und Psychotherapeuten zum Download als pdf-Dateien. Noch fehlende Formulare werden in Kürze ergänzt
Hier können Sie die Sitzungstermine der Zulassungsausschüsse 2012 einsehen














