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Bedarfsprüfung

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu bedarfsabhängigen Zulassungen sowie das Formular zur Beantragung einer Zweigpraxisgenehmigung.

Die vielfältigen Möglichkeiten im Bereich des Zulassungsrechts setzen immer mehr eine Beurteilung voraus, ob ein entsprechender Versorgungsbedarf für das jeweilige Vorhaben vorhanden ist. Diese Prüfung übernimmt das Team Bedarfsprüfung. 

Aufgabe ist die Vertretung der Interessen der KV Hessen in allen Verfahren vor dem Zulassungs- und in Widerspruchsverfahren auch vor dem Berufungsausschuss, die eine Beurteilung des Versorgungsbedarfs voraussetzen. Dazu gehören: 

Grundlage der Beurteilung ist stets eine detaillierte Analyse der Versorgungssituation anhand von Arzt- und Abrechnungszahlen. 

Die notwendigen Formulare für Anträge beim Zulassungsausschuss finden die hier.  

Eine weitere Aufgabe liegt in der Entscheidung über Anträge auf Genehmigung einer Zweigpraxis. Prüfungsgegenstand ist, ob die Versorgung der Versicherten am Zweigpraxisstandort verbessert werden kann und dadurch keine Beeinträchtigung der Versorgung der Patienten am Hauptstandort der Praxis eintritt. Das Antragsformular für die Zweigpraxisgenehmigung finden Sie hier.

Gerne stehen Ihnen unsere Niederlassungsberater für Ihre individuellen Anliegen mit Rat und Tat zur Seite. Zu den Kontaktdaten der BeratungsCenter kommen Sie über diesen Link.  


Zudem betreut das Team Bedarfsprüfung mehrere Geschäftsstellen der Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung. So die: 


Neben der organisatorischen Betreuung der jeweiligen Gremien erledigt das Team Bedarfsprüfung als Geschäftsstelle auch die inhaltliche Aufbereitung der Entscheidungsvorlagen. Dies beinhaltet: 

 

Ansprechpartner:

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Sicherstellung
Team Bedarfsprüfung
Tel: (069) 79 50 2-632




 

 

 

 

 


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22.01.2013
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Mo., Di. und Do.
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sowie Mi. und Fr.
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Ihr Ansprechpartner:
Sicherstellung/Team Bedarfsprüfung

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