Bedarfsplanung und freie Arztsitze
Die von der KV Hessen ausgeschriebenen freien Arztsitze werden jeden Monat im Hessischen Ärzteblatt veröffentlicht. Sie finden die aktuellen Stellenausschreibungen in der rechten Spalte zum Herunterladen als pdf-Datei.
Der Landesausschusses hat im Rahmen der Bedarfsplanung am 15. April 2010 die hessischen Gebiete ( Planungsbereiche ) festgelegt, in denen es keine oder nur zahlenmäßig eingeschränkte Zulassungsmöglichkeiten zur vertragsärztlichen Versorgung gibt
Der Gesetzgeber macht strikte Vorgaben, wie viele Ärzte bzw. Psychotherapeuten eine Zulassung zur Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten können.
Wir stellen Ihnen den direkten Link zur aktuellen Fassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit Änderungen und Beschlüssen auf der Homepage des GBA zur Verfügung
In der rechten Spalte zum Download im pdf-Format finden Sie die Arzt-Einwohner-Relationen nach Raumordnungstypen. In den Planungsbereichen wird der Versorgungsgrad der Bevölkerung mit Ärzten oder Psychotherapeuten festgestellt
Ein Arzt / Psychotherapeut, der seine Praxis in einem zulassungsgesperrten Gebiet eröffnen möchte, sollte die Regelung für einen " Sonderbedarf und Praxisübernahme" kennen.














