Arztregister / Psychotherapeutenregister
- Jeder Arzt bzw. Psychotherapeut, der eine Zulassung anstrebt, muss in das Arztregister / Psychotherapeutenregister einer Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen sein.
- Die Eintragung in das Arztregister erfolgt auf Antrag des Arztes, der bei der für den Wohnort zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gestellt wird.
Die Eintragung in das Arzt- / Psychotherapeutenregister hat die außerordentliche Mitgliedschaft in der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zur Folge. Damit ist die Teilnahme an Wahlen zur Vertreterversammlung möglich. - Ärzte / Psychotherapeuten mit Wohnsitz in Hessen müssen die Eintragung bei der KV Hessen beantragen.
- Die Eintragung in das Arzt- / Psychotherapeutenregister erfolgt einmalig und gilt bundesweit.
Notwendige Unterlagen
Für die Eintragung sind folgende Unterlagen einzureichen -
bei Ärzten:
- Antragsformular Ärzte (zum Download als pdf-Datei)
- Nachweis über die Entrichtung der Antragsgebühr von € 100,00
- Geburtsurkunde (im Original oder als beglaubigte Fotokopie)
- ggf. Bescheinigung über die Namensänderung, Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug (im Original oder als beglaubigte Fotokopie)
- Urkunde über die Approbation (im Original oder als beglaubigte Fotokopie)
- Anerkennung als Allgemeinarzt oder eine andere Facharztanerkennung (im Original oder als beglaubigte Fotokopie)
Wichtiger Hinweis: Beim Fachgebiet Allgemeinmedizin ist der Nachweis der 5-jährigen Weiterbildungszeit zwingend beizufügen. - Nachweis über die ärztliche / psychotherapeutische Tätigkeit nach bestandener Prüfung
- Fakultativ:
- - Promotionsurkunde (im Original oder als beglaubigte Fotokopie)
- - weitere Nachweise zur Facharztanerkennung (im Original oder als beglaubigte Fotokopie)
- Nachweise über Zusatz- bzw. Schwerpunktbezeichnungen (im Original oder als beglaubigte Fotokopie)
bei Psychotherapeuten:
- Antragsformular Psychotherapeuten (zum Download als pdf-Datei)
- Nachweis über die Entrichtung der Antragsgebühr von € 100,00
- Geburtsurkunde (im Original oder als beglaubigte Fotokopie)
- ggf. Bescheinigung über die Namensänderung, Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug (im Original oder als beglaubigte Fotokopie)
- Diplom-Urkunde (im Original oder als beglaubigte Fotokopie)
- Zeugnis über die staatliche Prüfung (im Original oder als beglaubigte Fotokopie)
- Urkunde über die Approbation (im Original oder als beglaubigte Fotokopie)
- Nachweis über die psychotherapeutische Tätigkeit seit dem Abschluss des Studiums
Sofern die Approbation gem. § 12 PTG (Übergangsbestimmungen) erworben wurde, sind zum Fachkundenachweis (anstelle des Zeugnisses über die staatliche Prüfung) die nachfolgenden Belege einzureichen:
- Bescheinigungen über den Erwerb der theoretischen Weiterbildung in einem nach den Psychotherapie-Richtlinien anerkannten Behandlungsverfahren mit 140 Stunden (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie),
- Nachweise über die Durchführung von 4000 Behandlungsstunden bzw. 60 abgeschlossenen Behandlungsfällen (Krankenbehandlung) mit dem Therapieverfahren, in welchem die theoretische Ausbildung absolviert wurde,
oder:
- Bescheinigungen über den Erwerb der theoretischen Weiterbildung in einem nach den Psychotherapie-Richtlinien anerkannten Behandlungsverfahren mit 280 Stunden (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie),
- Nachweise über die Durchführung von 2000 Behandlungsstunden bzw. 30 abgeschlossenen Behandlungsfällen (Krankenbehandlung) mit dem Therapieverfahren, in welchem die theoretische Ausbildung absolviert wurde,
- Nachweis über 5 Langzeitbehandlungen mit insgesamt mind. 250 Behandlungsstunden, die unter der Behandlungskontrolle eines anerkannten Supervisors durchgeführt wurden.
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten müssen ihre Ausbildung und psychotherapeutische Tätigkeit ausschließlich auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie durchgeführt haben.
Für die theoretische Ausbildung können nur Veranstaltung anerkannt werden, die an anerkannten Weiterbildungseinrichtungen absolviert bzw. von zur Weiterbildung ermächtigten Dozenten referiert wurden.
Mit Stellung des Antrages ist gem. § 46 Ärzte-ZV eine Gebühr in Höhe von € 100,- zu entrichten.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Eintragung in das Arztregister erst erfolgen kann, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Antragsgebühr erbracht wurde und die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Kontakt:
Die zuständigen Mitarbeiter/innen stehen Ihnen für persönliche Gespräche nach vorheriger Terminvereinbarung gerne zur Verfügung. Besucherparkplätze gibt es leider nur in äußerst begrenztem Umfang, so dass wir dringend dazu raten, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
| Postfachadresse | Hausanschrift |
| Postfach 15 02 04 60062 Frankfurt |
Georg-Voigt-Strasse 15 60325 Frankfurt |
In wichtigen Terminsachen empfiehlt es sich ggf. die Übermittlung der Unterlagen per Fax (0 69) 79 50 2-558.
Die Mitarbeiter des Arzt- /Psychotherapeutenregisters erreichen Sie per E-Mail unter .














