Liste III. „IL Integrative Liste - Psychotherapie“
IL Integrative Liste - Psychotherapie Liste 3
die Wahlliste des vhvp für PP und KJP, die Seele im KV-System

Dafür setzen wir uns ein:
1. Jede/r gesetzlich Krankenversicherte soll uneingeschränkten Zugang zu einer flächendeckenden und wohnortnahen psychotherapeutischen Versorgung und Behandlung haben.
- Erstzugangsrecht zur Psychotherapie ohne Umwege über Hausärzte oder Fachärzte
- Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinien für eine gleichmäßige psychotherapeutische Versorgung in Hessen
2. Psychische Erkrankungen müssen in ihrer wirklichen Bedeutung erkannt, als Krankheit gesellschaftlich anerkannt und angemessen behandelt werden. Dazu gehört auch die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel.
- Bei einer möglichen Priorisierungsdebatte (welche Krankheiten bei begrenzten finanziellen Mitteln bevorzugt behandelt werden sollen) sind psychische Erkrankungen als gleichwertig zu körperlichen Erkrankungen zu bewerten.
-Wir sind bei dieser Diskussion gegen eine auf das Ökonomische reduzierte Sichtweise.
- Ausbau präventiver Maßnahmen sowie eine ausreichende Bereitstellung finanzieller Mittel für die Behandlung von psychischen Erkrankungen. Bei Diskussionen um weitere Zuzahlungen je Arztbesuch muss Psychotherapie ausgenommen werden.
3. Psychische und psychosomatische Erkrankungen erfordern oft ein multidisziplinäres Vorgehen.
- Eine Diskussion, welche Krankheit wem "gehört" und wer die "schwierigeren Patienten" behandelt, halten wir nicht für zielführend. Bei besonderen Verträgen (Selektivverträgen), die die Behandlung von Menschen mit psychischen Krankheiten betreffen, sind PsychotherapeutInnen immer bei der Entwicklung und Umsetzung gleichberechtigt zu beteiligen.
4. Psychische Erkrankungen erfordern individualisierte Psychotherapie.
- Ein standardisiertes Behandlungskonzept wird nach unseren Erfahrungen dem einzelnen Patienten nicht gerecht. Daher sind wir für den Erhalt einer Bandbreite von Stundenkontingenten für alle Verfahren und lehnen angesichts von Einsparwünschen der Krankenkassen eine Reduktion auf Kurzzeittherapie ab.
- Wir fordern für die Verhaltenstherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Erleichterungen im Gutachterverfahren, z.B. durch Wegfall der engen Bewilligungsschritte und flexiblere Höchstgrenzen
5. Psychotherapie erfordert angemessenen Datenschutz.
- Allen Regelungen zu Eingriffen in die therapeutische Beziehung, in den Datenschutz von Praxen und in die Weitergabe von sensiblen Daten an KV und Krankenkassen werden wir uns entschieden widersetzen.
6. Erhalt der Freiberuflichkeit.
- In unserem Gesundheitssystem besteht die Tendenz, immer mehr zu regulieren und zu steuern. Als Angehörige eines freien Berufes mit hoher Verantwortung psychisch kranken Menschen gegenüber brauchen wir Entscheidungsfreiräume um selbstbestimmt unsere heilkundliche Tätigkeit ausüben zu können
7. Wir müssen weiterhin für eine angemessene Vergütung kämpfen.
-Wir werden uns entschieden einer Verschlechterung unserer Vergütungsbedingungen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenstellen, gegebenenfalls auch wieder auf dem Gerichtsweg.
- Mit einer voll ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis muss mehr als das Durchschnittseinkommen eines Vertragsarztes verdient werden können. Die Bewertungsstrukturen sollen nach unserer Vorstellung weiterentwickelt werden, auch mit besserer Vergütung der 10 Minuten-Ziffer und Gleichbehandlung mit dem EBM-Kapitel 22 (insbesondere mit der Gruppenziffer).
8. Befugniserweiterung für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen - mit Bedacht.
- Unsere Ausbildung und unsere Erfahrung gewährleisten Kompetenzen in diesen Bereichen (außer der Medikation), so dass eine gesetzliche Regelung dazu naheliegt. Mit entsprechenden Regelungen können Patienten Wege erspart, evtl. auch Kosten reduziert werden. Wir möchten jedoch zu bedenken geben, dass dadurch Störungen in der Therapeut - Patient-Beziehung entstehen können, die die psychotherapeutische Arbeit stören können. Außerdem könnten Psychotherapeuten in Regress genommen werden können, wenn sie Heilmittel verordnen. Diese Diskussion muss mit großer Sorgfalt geführt werden.
9. Pro KV - aber mit Ausbau der Mitsprache von PsychotherapeutInnen im Selbstverwaltungssystem der KV.
- Wir sind für den Erhalt einer KV als ein Selbstverwaltungsorgan öffentlichen Rechts, das - demokratisch legitimiert - nach außen die Interessen aller Mitglieder, auch der PsychotherapeutInnen gegenüber Krankenkassen und Politik vertritt und nach innen für ein gleichberechtigtes und faires Miteinander steht und keine einseitige Lobbypolitik zugunsten einer Gruppe betreibt
10. Stärkung des Einflusses des bvvp in den KBV-Gremien.
- Wir möchten betonen, dass die Wahl der PsychotherapeutInnen in Hessen auch für die Besetzung der KBV-Gremien in Berlin sehr wichtig ist. Mit einem guten Wahlergebnis in Hessen können wir insbesondere unserem Bundesvertreter Jürgen Doebert den Rücken stärken. Ihm verdanken wir nicht nur einen großen Einsatz bzgl. der Honorierung unserer Leistungen, sondern auch viel Aufklärungsarbeit für unsere besonderen Arbeitsbedingungen
Wer kandidiert für die Liste 3? (Link zur Kandidatenliste Wahlvorschläge)
Elisabeth Schneider-Reinsch, Michael Niemann, Helga Planz, Ariadne Sartorius, Tilo Silwedel, Karl Seipel, Ildiko Nagy, Heike Dittmar, Manuela Kiefl, Helmut Köstler, Hedwig Blume, Alfred Krieger, Ulrike Schriever, Marion Hermann, Ingo Filsinger, Ulrike Plappert, Helga Bamberger, Charlotte Günther, Dorothea Schmidt, Bernd Wulf, Christa Hoock, Elka Hedwig, Frank Roland Deister, Michael Dreisbusch, Anette Kilb-Alter, Heidi Winter, Marilena Stangier, Sabine Vogel, Susanne Schönenberg, Götz Braun, Regine Pajunk-Klauenflügel, Heidi Rieß
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer homepage http://www.vhvp.de/

E. Schneider-Reinsch M. Niemann H. Planz A. Sartorius T. Silwedel

K. H. Seipel I. Nagy H. Dittmar M. Kiefl H. Köstler














