Vertreterversammlung der KV Hessen: „Milliardenüberschüsse in der GKV und miserable Honorierung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen – das geht nicht zusammen!“
Frankfurt, 13. März 2012 - Mit einem klaren Bekenntnis zu einer angemessenen Honorierung ärztlicher Leistungen hat sich die Vertreterversammlung der KV Hessen in die Diskussion um die Milliardenüberschüsse im System der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschaltet. Dabei machten die Mitglieder des Ärzteparlaments deutlich: „Milliardenüberschüsse in der GKV und miserable Honorierung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen - das geht nicht zusammen!“ Die hierzu am vergangenen Wochenende einstimmig verabschiedete Resolution dokumentieren wir an dieser Stelle im Wortlaut:
„Da bisher ca. 30% aller ärztlichen Leistungen nicht honoriert werden (siehe Agenda 5.11), fordert die Vertreterversammlung der KVH die Kostenträger auf, einen angemessenen Anteil ihrer Überschüsse zu nutzen, um den Leistungserbringern die seit Jahren vorenthaltene Honorierung im Nachhinein und in Zukunft zu erstatten.“
Zum Hintergrund: Die ärztliche Gebührenordnung basiert auf einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation, in der sowohl technische Anteile einer Leistung als auch der Arztlohn berücksichtigt werden. Dieser Punktwert, der nötig ist, damit Praxen wirtschaftlich arbeiten können, beläuft sich auf 5,11 Cent. Allerdings erhalten Ärzte diese 5,11 Cent lediglich in wenigen Ausnahmefällen für ausgewählte Leistungen. Die Regel ist ein Honorar, das sich nach dem so genannten Orientierungspunktwert richtet. Dieser bundesweit geltende Punktwert wird vom Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegt und lag 2009 bei 3,5001 Cent. In den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurde er auf 3,5048 Cent festgelegt. Damit ist quasi gesetzlich zementiert, dass rund 30% aller ärztlichen Leistungen nicht bezahlt werden.
Im Jahr 2005 hatte sich in Hessen die sogenannte „Agenda 5.11“ gegründet. Ein von zahlreichen hessischen Berufsverbänden unterstütztes Aktionsbündnis, dessen Ziel eine einheitliche Vergütung von 5,11 Cent für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen war. Mit einer der damals bundesweit ersten Großdemonstrationen von Ärzten und Psychotherapeuten war es dem Bündnis im April 2006 gelungen, auf die Honorarprobleme in den Praxen Niedergelassener aufmerksam zu machen.
Hinweis an die Redaktion: Bei Fragen und Interviewwünschen wenden Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation der KV Hessen, Karl Matthias Roth, Telefon 069 / 79502-755, Cornelia Kur, Telefon 069 / 79502-580, Telefax 069 / 79502-501, E-Mail: .













