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Vertreterversammlung der KV Hessen: „Ärzte und Psychotherapeuten sind keine Beauftragten der Krankenkassen!“

Pressemeldung vom 30.01.2012 zur Resolution der Vertreterversammlung der KV Hessen

Frankfurt, 30. Januar 2012 - Mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution hat die Vertreterversammlung der KV Hessen am vergangenen Wochenende ein starkes Signal für die Unabhängigkeit der Berufsausübung niedergelassener Ärzte und Psychothera­peuten gesendet. Mit großer Sorge sehen die Vertreter einer anstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs entgegen, durch die die freien Berufe zu „Beauftragten der Krankenkassen“ degradiert werden könnten. Solchen Plänen, durch die die Freiberuflichkeit der Niedergelassenen nur noch auf dem Papier bestehen würde, erteilten die Mitglieder der VV eine klare Absage. Die Resolution dokumentieren wir im Anschluss im Wortlaut:

„Die Vertreterversammlung der KVH tritt mit allem Nachdruck der Auffassung entgegen, dass Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten Beauftragte der Krankenkassen sind und somit als Amtsträger fungieren. 

Vertragsärztinnen/-ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen/-therapeuten übernehmen frei­willig soziale Verantwortung und stellen die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung sicher. Ein solches in Eigenverantwortlichkeit entstandenes Selbstverständnis dieser freien Berufe darf nicht durch eine Rechtsauffassung belastet werden, die Vertragsärztinnen/-ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen/-therapeuten als Beauftragte der Krankenkassen ansieht. Im Interesse der Patienten muss die Unabhängigkeit der ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsausübung gewährleistet bleiben!“

 

Hinweis an die Redaktion: Bei Fragen und Interviewwünschen wenden Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation der KV Hessen, Karl Matthias Roth, Telefon 069 / 79502-755, Cornelia Kur, Telefon 069 / 79502-580, Telefax 069 / 79502-501, E-Mail: .

36195 kvh de
29.02.2012
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